Thierstein wird im Jahr 1399 als Markt bezeichnet.
Es ist keine Marktrechtsverleihungsurkunde für Gößweinstein vorhanden. Die Anfänge gehen wohl auf das 15. Jahrhundert zurück. Im Jahr 1496 ist vom "Flecken Gößweinstein" die Rede.
Die Stadt Nürnberg ist durch den Besitz einiger ihrer Bürger in Lonnerstadt über 200 Jahre in der Lage, die Geschicke des Ortes maßgeblich zu beeinflussen. Während dieser Zeit erwirbt die Reichsstadt das Pfarrrecht der Lonnerstädter Kirche, führt die Reformation im Dorf ein und verteidigt sie schließlich gegen den gegenreformatorischen Eifer der benachbarten Fürstbischöfe. Außerdem nimmt sie Einfluss auf das Schulwesen, erhebt und kassiert Steuern und richtet über hiesige Straftäter in niederen "Hadersachen" durch sein "Fünfergericht". Dabei kommt es allerdings immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten nicht nur mit anderen fränkischen "Großmächten", sondern auch mit einheimischen Grundherren, die sich wohl öfters vom Rat der Stadt in ihren eigenen Rechten beschnitten fühlen.
Die Zollern überschreiben im Mai des Jahres 1400 die Veste und das Amt Dachsbach als Leibgeding an Ulrich Haller dem Jungen, Cunz dem Heiden und Beatrix, der Gattin des Wyrich von Treutlingen, für insgesamt 5000 Gulden. Nachdem Beatrix im Jahr 1413 verfügt hat, dass bei der Loslösung 100 Gulden erlassen werden sollen, geschieht dies bald darauf.
In einem Vertrag, in dem die Brüder Johann III. und Friedrich VI., Burggrafen von Nürnberg, ihre Länder aufteilen, wird Johann unter seinen Besitzungen auch Schloss und Markt Wirsberg bestätigt. Hier wird Wirsberg erstmals als Markt aufgeführt.
Treuchtlingen wird erstmals Markt (oppidum) genannt.
Lichtenau ist erstmals als Markt fassbar.
Wöhrd erscheint in einer burggräflichen Urkunde als Markt.
König Sigmund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht Heroldsberg auf Bitten des Kunz Geuder ein Wappen. In der Verleihungsurkunde wird der Ort als Markt bezeichnet, so dass die Erhebung zum Markt vor 1417 stattgefunden haben muss.
Obwohl Wöhrd bereits urkundlich im Jahr 1414 als Markt erscheint, wird der Ort in der Verkaufsurkunde vom Jahr 1427 und deren kaiserlichen Bestätigung wieder Dorf genannt. Auch 1440 bezeichnet der Nürnberger Rat Wöhrd als "unser Dorf", und selbst in einer Urkunde König Friedrichs III. (ab 1452 Kaiser HRR) vom 23.8.1444 erscheint Wöhrd noch als Dorf. Nach dieser Zeit kommt die Bezeichnung Wöhrds als Dorf allerdings nicht mehr vor. Da der Nürnberger Rat kein Interesse daran hat, dass vor den Toren der Stadt ein blühender Markt als wirtschaftliche Zentrale entsteht, wird anstatt "Markt" bald die Bezeichnung "Vorstadt" verwendet, wodurch vor allem die enge Bindung Wöhrds an Nürnberg zum Ausdruck gebracht werden soll.