Der wohlhabende Erbmarschall Veit aus der Treuchtlinger Linie des Pappenheimer Grafengeschlechts lässt die ehemalige "Niedere Veste" zu einem prächtigen Wohnschloss umbauen. Der Charakter einer wehrhaften Wasserburg bleibt trotzdem erhalten. Der Graben des Stadtschlosses wird von der Altmühl gespeist. Der Renaissancebau fällt nach dem Aussterben der Treuchtlinger Linie der Pappenheimer an die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach. An ihre Herrschaft erinnert das Wappenschild über dem Eingangstor.
Philipp von Streitberg gibt an, dass die Pfarrei Heiligenstadt seit 100 und mehr Jahren freies Eigentum der Streitberger sei.
Nach dem Tod Graf Ludwigs von Stolberg beginnt unter dessen drei Töchtern das Ringen um die Grafschaft. Zunächst geht der Ehemann der Tochter Anna, Graf Ludwig II. von Löwenstein, als Sieger hervor. Das Hochstift Würzburg macht ihm jedoch die Orte streitig, die im Lehenbrief von 1556 als würzburgische Lehen erwähnt worden waren, wozu auch Helmstadt gehört.
Georg Moser ist öttingischer Rat und Vogt in Aufkirchen.
In Nordheim v. d. Rhön gibt es lutherische Geistliche. Etwa 25 Familien sind protestantisch. Die Einführung des neuen Ritus erfolgt durch den Pfarrer des Ortes, Michael Rupert. Nach dessen Tod 1578 geht der Einfluss der Protestanten zurück. Zur Zeit des Würzburger Bischofs Julius Echter von Mespelbrunn kehren dessen Untertanen zum Großteil zum katholischen Glauben zurück. Ein Teil verlässt Nordheim in Richtung Meiningen. Evangelisch bleiben die von der Thann und deren Abhängige, dazu die acht sächsischen und sechs hennebergischen Familien.Im Jahr 1633 werden unter schwedischer Herrschaft ein evangelischer Schullehrer und ein evangelischer Pfarrer eingesetzt. Sie können sich aber infolge der schwedischen Niederlage bei Nördlingen nur bis zum Herbst des Folgejahres halten.
Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn) entscheidet, dass Güntersleben von der Arnsteiner zur Retzbacher Zent kommt.
Paul Muffel stirbt und hinterlässt seinen zweiten Halbteil an Eschenau seiner Witwe Barbara.
In einer Bestätigung der Marktrechte Marktschorgasts durch den Bamberger Bischof Martin (von Eyb) werden die Marktrechte genau aufgelistet. Demnach besitzt Marktschorgast das Recht eines "ewigen Wochenmarktes", der jeden Dienstag abgehalten werden darf. Außerdem bekommt die Gemeinde die vollständige Selbstverwaltung zugesprochen, solange keine landesherrlichen Belange berührt werden.
Einersheim kommt in den Besitz des Schenken Friedrich VII. von Limpurg-Speckfeld. Dieser führt im Jahr 1588 die württembergische Kirchenordnung ein und somit führt er das Reformationswerk des Schenken Carol von Limpurg fort. Die württembergische Kirchenordnung löst damit die markgräflich-ansbachische ab.
Die Brüder Wilhelm und Balthasar Rummel verkaufen ihre Lonnerstädter Besitzungen (den Burgstall sowie die würzburgischen Lehen: Drei Höfe, 20 Seldengüter und den Anteil am Brückenzoll) an Wolf Ernst von Wierßberg. Es entsteht ein Streit mit der Stadt Nürnberg über das Pfarrrecht, das letztlich wohl bei Nürnberg bleibt.