Das Kloster Heilsbronn hat unter anderem Güter in Lenkersheim.
Oberelsbach ist ein Ganerbendorf. Das Kloster Wechterswinkel hat dort einen Schultheißen.
König Konrad IV. versetzt zu Augsburg dem Grafen Ludwig von Öttingen den Zehnt unter anderem von Aufkirchen.
Ein Amtmann, der zugleich Burgherr ist, ist für den Ort verantwortlich und hat als weltlicher Vertreter des Bischofs von Bamberg die Gerichts-, Zoll- und Steuerhoheit für das ganze umliegende Gebiet inne.
Der Ort übt das Markt- und Braurecht aus.
Neben der Deutschordenskommende Nürnberg sind auch die Castell und die Schenken von Limpurg als Grundherren zu Markt Bibart erwähnt.
Das Kloster Wechterswinkel hat Besitz in Nordheim v. d. Rhön. Dies geht aus einer undatierten Bestätigung des Papstes Alexander IV. hervor.
Dürrwangen wird das erste Mal urkundlich erwähnt. Durch einen in Feuchtwangen geschlossenen Vertrag einigt sich Ulrich von Warperg mit Graf Ludwig V. von Öttingen über die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in die Ulrich geraten war. Dürrwangen verbleibt laut diesem Vertrag im Besitz Ulrichs.
Obernbreit ist Eigentum der Grafen von Castell.
Burggraf Konrad I. schenkt dem Deutschen Orden die Kirche von Obernzenn und den Ort Rappenau.