Randersacker befindet sich im unmittelbaren fürstbischöflichen Besitz.
Die Grafen von Wertheim erwirken die Verleihung des Gelnhäuser Stadtrechts für Schweinberg durch König Wenzel IV. Der Versuch, Schweinberg aufzuwerten, läuft allerdings ins Leere, das Privilieg kann nicht ausgenützt werden. Es gibt keinen Anhaltspunkt für die Umsetzung des Privilegs durch die Gemeinde selbst, auch die Grafen forcieren diese Entwicklung offenbar nicht weiter.
Die Herren von Dürn üben als Schutzvögte die Ortsherrschaft in Weilbach aus.
Obwohl der Bischof von Bamberg als Landesherr keinerlei Zehnterträge von Pretzfeld bezieht, berichtet dennoch seine Behörde, das Amt Forchheim bzw. ab 1742 das Amt Ebermannstadt, über die dortigen Zehntverhältnisse.
Die Stadt Nürnberg erhebt nachweislich von den Untertanen ihrer Bürger Haller und Muffel zu Eschenau Steuern. Die Genehmigung hierzu hatte die Stadt bereits durch ein Privilegium Kaiser Friedrichs III. (HRR) vom 18.6.1464 erhalten.
In den Jahrzehnten nach 1340 erreichen die Treuchtlinger Ritter den Höhepunkt ihrer Macht. Sie sind Herren über den zum Markt erhobenen Ort Treuchtlingen mit seinen zwei Burgen und über die nähere Umgebung.
Euerdorf steht unter dem Großherzog von Toskana und kommt dann wieder an Bayern.
Der Markgraf von Ansbach ist der alleinige Dorfherr von Marktsteft, welches mit den Orten Gnodstadt, Martinsheim, Obernbreit, Oberickelsheim und Sickershausen im Oberschultheißenamt Obernbreit zusammengefasst ist und zum Oberamt Creglingen gehört. Die sechs Orte des Oberschultheißenamtes Obernbreit führen zusammen die Bezeichnung die "sechs Maindörfer".
Das Schloss in Lonnerstadt dient bis dahin der Stadt Nürnberg bzw. deren "Landalmosenamt" als eine Art Amtsbau, worauf heute noch ein über dem Portal befindliches Wappen hindeutet. Es beherbergt bei besonderen Anlässen die Vertreter der Nürnberger Obrigkeit, wird aber vor allem von dem almosischen Vogt als Wohnung und Dienststätte benutzt.
Die Fürsten zu Schwarzenberg besitzen in Seinsheim Dorf- und Gemeindeherrschaft und das Kirchenpatronat.