Im Jahr 1328 erwirkt der Ortsherr Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg von Kaiser Ludwig IV. dem Bayern (HRR) das Stadt- und Marktrecht für Roßtal. Theoretisch bleibt das Stadtprädikat bis 1821 erhalten. Es wird 1355 nochmals bestätigt, jedoch wird keine (dauerhafte) Mauer errichtet, weshalb der Ort vor 1420 wieder zum Dorf gemacht wird. Somit erhält Roßtal statt des Stadtgerichts ein Ehaftgericht. Zudem besteht ein Stock- und Halsgericht, dessen "Bann- oder Blutrichter" der Roßtaler Amtsrichter ist.
Abt Heinrich von Fulda beurkundet, dass Elisabeth von Hohenlohe dem Dekan und dem Konvent des Klosters in Holzkirchen unter anderem all ihre Güter in Helmstadt geschenkt hat.
Kaiser Ludwig IV. der Bayer (HRR) genehmigt den Burggrafen von Nürnberg "Katzendorff" durch eine Mauer und einen Graben zu befestigen und erhebt es somit zu einer Stadt. Außerdem wird ein Wochenmarkt eingerichtet und die Hohenzollern sollen die Blutsgerichtsbarkeit inne haben.
Graf Hermann III. von Castell verpfändet erneut seinen Herrschaftsteil an seinen Schwiegervater, Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg, darunter auch Güter in Kleinlangheim.
Seit dem "Hausvertrag von Pavia" und der Teilung des Hauses Wittelsbach in eine bayerische und eine pfälzische Linie, gehört die Oberpfalz und damit auch Auerbach den kurpfälzischen Wittelsbachern und kommt erst 1628 wieder zurück zu Bayern.
Arnsberg, der bedeutendste Ort der ehemaligen Herrschaft Arnsberg, wird im Teilungsvertrag von Pavia erstmals als Markt erwähnt. Es kann jedoch mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Ort bereits vor 1329 Markt ist.
Die Brüder Ludwig und Albrecht von Hohenlohe teilen ihre Güter "Unter den Bergen" und den Besitz zu Schernau, Obern- und Marktbreit auf. Dabei erhält Ludwig zwei Drittel der Rechte an Obernbreit, Albrecht das übrige Drittel.
Bischof Werntho von Bamberg bestätigt, dass Eberhard von Hohenberg frühere Güter des Hochstifts in Zapfendorf zurückkauft.
Ein großer Teil des Ortes gehört den Grafen von Henneberg. Durch den Verkauf kommt er an die Grafen Ludwig von Rieneck und Rudolph von Wertheim. Der rienecksche Teil wird später von den Grafen zu Castell ererbt. So kommt Remlingen an seine zwei Fürstenhäuser Wertheim und Castell.
Graf Boppo von Henneberg und seine Frau Richeza verkaufen ihren Verwandten, Graf Ludwig von Rieneck und Rudolf von Wertheim, all ihre Rechte in Remlingen gemeinsam mit weiteren Rechte in anderen Dörfern für insgesamt 2000 Pfund Heller.