Mönchberg wird vom Erzbistum Mainz mit Burg und Dorf neben anderen Orten für 2000 kleine Gulden an Conrad und Eberhard Rüdt von Collenberg verpfändet.
Rothenkirchen (und mit ihm Pressig) wird als erbliches Burghutlehen an Konrad von Würtzburg verkauft. Damit scheidet der Ort aus dem bambergischen Amt und der Zent Kronach aus.
Teile von Wilhermsdorf werden zu böhmischen Lehen, darunter auch die Burg.
Elsbeth von Hohenlohe, die Witwe von Ludwig von Hohenlohe, und Gerlach von Hohenlohe mit seiner Ehefrau Margareth, Herzogin zu Bayern, trennen die Kapelle in Dornheim von der Pfarrei in Markt Einersheim, zu der sie bis dato gehört hat. Dabei erhält die neue Pfarrei zu Dornheim auch Güter, die vorher der Pfarrei Markt Einersheim gehört haben, mit Einverständnis des damaligen Pfarrers Hermann.
Das Stift Fulda kauft das Dorf Oberelsbach ("obern Elspe") für etwa 430 Pfund zurück.
Offnay Weigel stirbt. Sie hat bis zu ihrem Tod die Herrschaft in beiden Halbteilen der Veste und des Marktes Eschenau inne. Nach ihrem Tod übernehmen deren Sohn Jakob II. Weigel den ersten Halbteil und dessen Schwager Ritter Albrecht von Wolfstein den zweiten Halbteil endgültig.
Neuhof an der Zenn wird als Amt von Neustadt an der Aisch genannt.
Die Herren von Heideck kaufen für 24000 Gulden von ihren Vettern Ludwig VIII. und Ludwig IX. von Öttingen Burg, Dorf, Markt, Kirchensatz und Vogtei Dollnstein, nachdem sie 1350 bereits die Pfandschaft über die Burg Dollnstein erworben hatten.
Erzbischof Boemund von Trier gibt seine Zustimmung zu der Verleihung der Zölle und Geleite in Gelchsheim und Markt Einersheim an Ludwig von Hohenlohe durch Kaiser Karl IV. (HRR).
Bolk, Herzog von Falkenberg und kaiserlicher Hofrichter, bestätigt ein Urteil des Landgerichts Rothenburg, in dem der Würzburger Bürger Hennelin von Nicht wegen eines Schadens von 4000 Mark Silber das Nutzrecht für zahlreiche Güter erhält, darunter auch Randersacker.