Bis 1419 ist die Schneeberger Mühle im Besitz des Klosters, dann wird Kurzmainz neuer Eigentümer.
Eberhard von Randersacker wird von Graf Friedrich von Henneberg in Randersacker mit mehreren Besitzungen belehnt. In der Geschichte des Hauses Henneberg werden mehrfach Lehen erwähnt, die entweder in der Gemarkung Randersacker liegen oder den Rittern von Randersacker durch hennebergische Grafen übertragen werden.
Das Kloster Holzkirchen verkauft den Zehnt und andere Einkünfte in Remlingen an den Grafen Johann II. von Wertheim.
Für Euerdorf entsteht eine Weistumsurkunde. Im ersten Teil werden die Rechte der beiden Herren des Ortes, der Grafen von Henneberg und des Fürstbischofs von Würzburg, aufgezeichnet, im zweiten Teil stehen die Rechte und Pflichten der Dorfbewohner. Teil 1: Um die Rechte der Herren von Euerdorf zu wahren, findet alljährlich, am Tag nach St. Johannes, ein ordentliches Gericht statt. Außer dem Fronhof und dem Pfarrhof sind alle anderen Güter zu Euerdorf steuer- und abgabepflichtig. Muss ein Euerdorfer am Zentgericht in Aura Strafe zahlen, muss er dies in Euerdorf auch. Beide Herren dürfen Maß und Gewicht nachprüfen. Sie dürfen aber kein für Euerdorf gültiges Gesetz erlassen, ohne den anderen zu fragen. Kein Würzburger Untertan soll hennebergische Güter besitzen und umgekehrt. Deshalb soll der Schultheiß auch keine solchen Güter verleihen, sondern jeder soll es dem anderen selbst übergeben. Teil 2: An zwei Tagen im Jahr ist Freihandelstag, eine Art Markt, bei der vor allem fremde Kaufleute ihre Waren feilbieten können. Jeder darf in das Dorf ein- oder ausziehen, wie es ihm beliebt; wenn aber jemand nach Euerdorf zieht, hat er vier Wochen Zeit, sich zu entscheiden, ob er würzburgischer oder hennebergischer Untertan werden will. Kein Euerdorfer soll sich bei einem Streit zwischen zwei Fremden einmischen. Gefischt werden darf zwei halbe Tage pro Woche. Ohne Schanklizenz darf kein Wein ausgeschenkt werden. Am Gerichtstag werden die zwei Vögte samt zwei ihrer Knechte, die zwei Schultheißen, die zwölf Schöffen und ein Gerichtsdiener von den Euerdorfern freigehalten."
Berolzheim wird von den Truppen des Herzogs Ludwig des Bärtigen von Bayern, im Streit mit dem Markgrafen von Brandenburg-Ansbach um die ehemals verpfändeten Hoheitsrechte in der Grafschaft Graisbach, niedergebrannt.
Aus dem Lehenbuch des Markgrafen Friedrich I. geht hervor, dass viele adelige Familien sowie 26 namentlich genannte Personen in Stammbach Besitz haben. Hans von Waldenfels besitzt zehn Güter, eine Mühle, sowie den halben Zehnten über das Dorf Stammbach.
Hollenbach wird zu einem Teil an das Hochstift Würzburg verpfändet.
Niklas III. Muffel wird im Alter von zwölf Jahren durch König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) mit dem zweiten Halbteil und der halben Veste Eschenau, und acht Jahre darauf (1430) auch mit dem Blutbann zu Eschenau belehnt.
Das Geschlecht der Treuchtlinger Ritter stirbt aus.
Das halbe Schloss zu Weiltingen, das niedere Gericht, das Patronat, die Schankstatt, die Badstube, die Schäferei, Weiher, die Sägemühle und etliche Güter in der Nähe des Ortes gehen an die Herren von Wolmershausen. Seit dieser Zeit teilen sich die Familien Seckendorff und Wolmershausen längere Zeit hindurch den Besitz von Schloss und Herrschaft Weiltingen.