Siegmund I. von Thüngen lässt das sogenannte Burgsinner Salbuch anlegen, in dem seine Besitzungen in und um Burgsinn verzeichnet sind.
Endres Zetz ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Kunigunde von Schwarzenberg ist kurzzeitig im Pfandbesitz Markt Bibarts.
Randersacker erhält durch den Würzburger Fürstbischof Gottfried IV. Schenk (von Limpurg) Ratsverfassung und Marktrecht. Dieses Recht wird am 27. Juli des gleichen Jahres durch König Friedrich III. (ab 1452 Kaiser HRR) bestätigt.
Die zweite Hälfte des Marktes Treuchtlingen mit der Burg erwirbt die verwitwete Mutter, Marschalkin Barbara von Pappenheim, von den Erben der Schenken von Geyern. Dazu gehören auch Mühlen, Höfe und Güter umliegender Dörfer.
Nach dem Tod Martin I. Hallers erbt dessen Sohn Hieronymus Haller den ersten Halbteil an Eschenau.
Kaiser Friedrich III. (HRR) belehnt Engelhart, Hans und Heinrich von Absberg mit dem Schloss Absberg sowie mit dem Markt und dem Halsgericht zu Absberg.
Der Vogteiherr Fuchs kann in seinem Niedergerichtssprengel Hausgerichte bilden, so auch in Burgpreppach.
Stammbach gehört zum Markgrafentum Brandenburg-Kulmbach.
Albrecht von Wülfingen ist öttingischer Vogt und Amtmann in Aufkirchen.