Der Ort übt das Markt- und Braurecht aus.
Die älteste ausführliche Nachricht über Auerbach im bayerischen Salbuch spricht von "Awerbach forum". Der Ort ist zu dieser Zeit also noch Markt.
Treuchtlingen wird als Pfarrei genannt. Graf Friedrich von Truhendingen besitzt das Patronatsrecht. Im Jahr 1297 wird erstmals ein Pfarrer genannt.
Auerbach ist vermutlich eine staufische Marktanlage, die wohl vor 1300 von den Wittelsbachern zur Stadt ausgebaut wird. In den Überlieferungen nach 1300 ist meist von der Stadt Auerbach die Rede. Im Jahr 1319 wird eine Urkunde mit dem Siegel "der statt ze Avrbach" gesiegelt. Ebenso findet sich das Siegel der "Stadt" in Urkunden von 1340, 1344 und 1350. Daneben wird Auerbach jedoch immer noch gelegentlich als Markt bezeichnet.
Im Urbar des Fürstbistums Bamberg, welches ungefähr im Jahr 1320 verfasst wird, wird Auerbach als Stadt beglaubigt ("Awerbach Opidum proprietas est Episcopi Theolonium judicium": Die Stadt Auerbach ist Eigentum des Bischofs, eine Zoll- und Gerichtsstätte). Wann genau das Stadtrecht verliehen wird, kann nicht zweifelsfrei geklärt werden. Es wird aber vermutet, dass dies bereits in den ersten Jahren der Regierung König Ludwigs IV. des Bayern (ab 1328 Kaiser HRR) geschieht (1314/15).
Auerbach erhält dank des Marktrechts auch eigene Maße (z.B. Auerbacher Getreidemaße). Durch die Verbreitung der Maße lassen sich Rückschlüsse auf die überregionale Bedeutung des Marktes ziehen.
Dollnsteiner Bürger genießen in Eichstätt Zollfreiheit sowie weitgehende Straffreiheit. Diese beiden Privilegien stammen wohl noch aus der Zeit der Grafen von Hirschberg.
König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) gibt den Bürgern von Aufkirchen das Privileg, dass sie nicht mehr als 80 Pfund Heller zur gewöhnlichen Steuer abgeben sollen.
Die Nürnberger Burggrafen erhalten für Marktbergel von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer (HRR) Stadt-, Markt- und Befestigungsrecht sowie das Blutgericht.
Im Jahr 1328 erwirkt der Ortsherr Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg von Kaiser Ludwig IV. dem Bayern (HRR) das Stadt- und Marktrecht für Roßtal. Theoretisch bleibt das Stadtprädikat bis 1821 erhalten. Es wird 1355 nochmals bestätigt, jedoch wird keine (dauerhafte) Mauer errichtet, weshalb der Ort vor 1420 wieder zum Dorf gemacht wird. Somit erhält Roßtal statt des Stadtgerichts ein Ehaftgericht. Zudem besteht ein Stock- und Halsgericht, dessen "Bann- oder Blutrichter" der Roßtaler Amtsrichter ist.