Die Herrschaft über die Kirchensätze in Dollnstein mit zugehörigen Leuten und Gütern wechselt erneut an den Abt Johannes vom Zisterzienserkloster Kaisheim bei Donauwörth. Friedrich von Heideck als Verkäufer behält sich aber die Hochgerichtsbarkeit sowie Schutz und Schirm über die zu den beiden Kirchensätzen gehörigen Leute vor.
Der Bamberger Bischof Lamprecht (von Brunn) überschreibt Veste und Amt Wachenroth an den Domherrn Johann von Seckendorff, genannt Hörauf. Der Domherr hat zugleich die Pfarrei inne und wird 1406 urkundlich als Amtmann und Pfarrer zu Wachenroth erwähnt.
Fürst Heinrich von Henneberg verpfändet das Schloss Maßbach, das Vogtei- und Zentgericht samt Bannwein, Gehölzen, Wälder und allem Zubehör an den Markgrafen Bernhard von Baden-Württemberg um 2895 Pfund Heller.
In Thierstein wird ein burggräfliches Richteramt eingerichtet.
König Wenzel IV. bestätigt Burgwindheim die Marktrechte und verleiht dem Ort zusätzlich Haupt- und Halsgericht sowie Stock- und Galgengerechtigkeit.
Das Kloster Ebrach erhält durch ein Privileg König Wenzels IV. ein "Hochgericht" über Burgwindheim.
Herzog Stephan III. verpfändet das Gericht zu Gaimersheim wiederrechtlich mit allen Zugehörungen an den Hirschberger Landrichter Heinrich Absberger.
Thoma von Aufkirchen ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Die überregionale Bedeutung des Bürgstädter Zentgrafenamtes wird auch daran deutlich, dass Bürgstadt bis 1459 das Obergericht, d. h. das Appellationsgericht, für das Stadtgericht Wörth ist. Das gleiche gilt bis 1527 für das Stadtgericht Tauberbischofsheim.
Die Wappenbeschreibung lautet folgendermaßen: In Rot ein doppelschwänziger silberner Löwe, in der Mitte überdeckt mit einem goldenen Balken. Das Siegel ist wahrscheinlich schon im frühen 15. Jahrhundert entstanden. Es ist belegt für das Jahr 1584 sowie drei weitere Male im 16. und 17. Jahrhundert.