Die Herrschaft über die Kirchensätze in Dollnstein mit zugehörigen Leuten und Gütern wechselt erneut an den Abt Johannes vom Zisterzienserkloster Kaisheim bei Donauwörth. Friedrich von Heideck als Verkäufer behält sich aber die Hochgerichtsbarkeit sowie Schutz und Schirm über die zu den beiden Kirchensätzen gehörigen Leute vor.
Der Bamberger Bischof Lamprecht (von Brunn) überschreibt Veste und Amt Wachenroth an den Domherrn Johann von Seckendorff, genannt Hörauf. Der Domherr hat zugleich die Pfarrei inne und wird 1406 urkundlich als Amtmann und Pfarrer zu Wachenroth erwähnt.
Fürst Heinrich von Henneberg verpfändet das Schloss Maßbach, das Vogtei- und Zentgericht samt Bannwein, Gehölzen, Wälder und allem Zubehör an den Markgrafen Bernhard von Baden-Württemberg um 2895 Pfund Heller.
In Thierstein wird ein burggräfliches Richteramt eingerichtet.
König Wenzel IV. bestätigt Burgwindheim die Marktrechte und verleiht dem Ort zusätzlich Haupt- und Halsgericht sowie Stock- und Galgengerechtigkeit.
Das Kloster Ebrach erhält durch ein Privileg König Wenzels IV. ein "Hochgericht" über Burgwindheim.
Herzog Stephan III. verpfändet das Gericht zu Gaimersheim wiederrechtlich mit allen Zugehörungen an den Hirschberger Landrichter Heinrich Absberger.
Thoma von Aufkirchen ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Der Sitz des Gerichts für den Hochgerichtsbezirk Sandsee muss bis ins 15. Jahrhundert die Burg Sandsee gewesen sein. Im 15. Jahrhundert wird der Markt Pleinfeld zum Gerichtsort erhoben.
Im Salbuch gibt es einige Details, die anzeigen, dass Heidenheim eine stadtähnliche Verfassung hat: Es ist von Bürgern die Rede; der Ort besitzt ein eigenes Rathaus; es wird ein so genanntes Ungeld erhoben, eine Art Getränkesteuer, die meist in den Städten dazu diente, den Bau einer Mauer zu finanzieren; es gibt eine ungewöhnlich hohe Zahl von zehn Jahrmärkten, doch steht diese in Zusammenhang mit dem Kloster; es ist ein Marktplatz vorhanden mit Marktbrunnen; die Marktverfassung kommt einer Stadtverfassung sehr nahe (die zwölf Mitglieder des Rates sind frei gewählt und aus diesem Rat kommen die beiden Bürgermeister). Heidenheim bleibt trotzdem ein Markt, da die meisten dieser Vorrechte an das Kloster gebunden sind. Die genannten Privilegien kennzeichnen Heidenheim immerhin als Ort mit höherer Zentralität - nicht nur in religiöser, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.