Die Herrschaft über die Kirchensätze in Dollnstein mit zugehörigen Leuten und Gütern wechselt erneut an den Abt Johannes vom Zisterzienserkloster Kaisheim bei Donauwörth. Friedrich von Heideck als Verkäufer behält sich aber die Hochgerichtsbarkeit sowie Schutz und Schirm über die zu den beiden Kirchensätzen gehörigen Leute vor.
Der Bamberger Bischof Lamprecht (von Brunn) überschreibt Veste und Amt Wachenroth an den Domherrn Johann von Seckendorff, genannt Hörauf. Der Domherr hat zugleich die Pfarrei inne und wird 1406 urkundlich als Amtmann und Pfarrer zu Wachenroth erwähnt.
Fürst Heinrich von Henneberg verpfändet das Schloss Maßbach, das Vogtei- und Zentgericht samt Bannwein, Gehölzen, Wälder und allem Zubehör an den Markgrafen Bernhard von Baden-Württemberg um 2895 Pfund Heller.
In Thierstein wird ein burggräfliches Richteramt eingerichtet.
König Wenzel IV. bestätigt Burgwindheim die Marktrechte und verleiht dem Ort zusätzlich Haupt- und Halsgericht sowie Stock- und Galgengerechtigkeit.
Das Kloster Ebrach erhält durch ein Privileg König Wenzels IV. ein "Hochgericht" über Burgwindheim.
Herzog Stephan III. verpfändet das Gericht zu Gaimersheim wiederrechtlich mit allen Zugehörungen an den Hirschberger Landrichter Heinrich Absberger.
Thoma von Aufkirchen ist öttingischer Vogt in Aufkirchen.
Die Ganerben vom Rothenberg treffen sich einmal jährlich zu einem Konvent in Schnaittach oder auf dem Rothenberg, um die gemeinsamen Angelegenheiten zu besprechen. Die eigentliche Gewalt liegt bei dem von den Ganerben eingesetzten Burggrafen.
Das Halsgericht Wildenstein-Presseck war rechtlich Bamberger Rittermannlehen. Diese Bamberger Lehenshoheit entzieht das Gebiet dem brandenburgerischen Einfluss, der sich seit dem 15. Jahrhundert über die im Norden angrenzenden weiteren Adelsgerichte Schwarzenbach, Naila und Lichtenberg ausdehnt.