Das Amt in Ludwigschorgast wird wiederholt verpfändet.
Das bisher selbständige Gerichts- und Verwaltungsamt Ludwigschorgast wird aus Einsparungsgründen zusammen mit Stadtsteinach, Kupferberg, Marktschorgast, Marktleugast und Rodeck-Enchenreuth dem Oberamt Kupferberg unterstellt.
Aufgrund der geringen Größe des Amts Marktschorgast wird die Zahl der adeligen Amtleute deutlich reduziert.
Die überregionale Bedeutung des Bürgstädter Zentgrafenamtes wird auch daran deutlich, dass Bürgstadt bis 1459 das Obergericht, d. h. das Appellationsgericht, für das Stadtgericht Wörth ist. Das gleiche gilt bis 1527 für das Stadtgericht Tauberbischofsheim.
Da die Zollern immer mehr Einfluss gewinnen, drängen sie das Landgericht Auerbach immer weiter zurück. Das Hochgericht Plech wird dem Amt Böheimstein/Pegnitz zugeschlagen.
Die Wappenbeschreibung lautet folgendermaßen: In Rot ein doppelschwänziger silberner Löwe, in der Mitte überdeckt mit einem goldenen Balken. Das Siegel ist wahrscheinlich schon im frühen 15. Jahrhundert entstanden. Es ist belegt für das Jahr 1584 sowie drei weitere Male im 16. und 17. Jahrhundert.
Wöhrd erhält immer mehr das Gepräge einer Stadt. Die Verfassung hat die Nürnberger zum Vorbild. Neben den beiden Gemeinmeistern gibt es noch zwei Bürgermeister.
Der Sitz des Gerichts für den Hochgerichtsbezirk Sandsee muss bis ins 15. Jahrhundert die Burg Sandsee gewesen sein. Im 15. Jahrhundert wird der Markt Pleinfeld zum Gerichtsort erhoben.
Die vier Zeichenmeister der Färber und die beiden Mühlmeister (die Vorstände der beiden Walkmühlen des Tuchermacherhandwerks) sitzen kraft ihrer Ämter im Rat von Wöhrd. Sieben der zwölf Ratsherren sind zugleich Besitzer des Wöhrder Gerichts.
Die Stadt Nürnberg ist durch den Besitz einiger ihrer Bürger in Lonnerstadt über 200 Jahre in der Lage, die Geschicke des Ortes maßgeblich zu beeinflussen. Während dieser Zeit erwirbt die Reichsstadt das Pfarrrecht der Lonnerstädter Kirche, führt die Reformation im Dorf ein und verteidigt sie schließlich gegen den gegenreformatorischen Eifer der benachbarten Fürstbischöfe. Außerdem nimmt sie Einfluss auf das Schulwesen, erhebt und kassiert Steuern und richtet über hiesige Straftäter in niederen "Hadersachen" durch sein "Fünfergericht". Dabei kommt es allerdings immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten nicht nur mit anderen fränkischen "Großmächten", sondern auch mit einheimischen Grundherren, die sich wohl öfters vom Rat der Stadt in ihren eigenen Rechten beschnitten fühlen.