Weilbach hat wohl etwa 183 Einwohner, von denen 137 als Steuerer bekannt sind.
Die Zent Bürgstadt umfasst folgende Orte: Bürgstadt, Miltenberg, Monbrunn, Wenschdorf, Reuenthal, Schippach, Bernried, Windischbuchen (mit Storchdorf), Heppdiel, Guggenberg (mit Schollheider Hof), Pfohlbach, Eichenbühl (mit Ebenheider Hof), Rauenberg, Wessenthal, Riedern, Boxthal, Tremhof und Freudenberg. Die Erhebungslisten zum Gemeinen Pfennig geben die Einwohnerzahl der Zent Bürgstadt an. Danach leben 195 Menschen über 15 Jahre in Bürgstadt, während die gesamte Zent von mehr als 1740 Menschen im gleichen Alter bewohnt wird. Mondfeld, Riedern, Boxtal, Tremhof und Freudenberg müssen den Gemeinen Pfennig nicht über Bürgstadt abführen. Von diesen Orten fehlen also die Einwohnerzahlen, weshalb die Angaben unvollständig sind.
Jörg von Waiblingen ist öttingischer Pfleger in Dürrwangen. Derselbe ist noch 1506 laut Mangel unter dem Namen Jörg Bablinger als Pfleger in Dürrwangen nachgewiesen.
Der Marktort ist erneut mit einem Graben samt Zaun umgeben. Der Unterhalt der Gräben ist Aufgabe der Gemeinde Lichtenau. Die Verteidigungsanlagen bestehen in dieser Form bis ins 17. Jahrhundert.
Der Keller in Euerdorf hält ein Dorfgericht in Herrnsheim ab, das über Schmach, Schulden und Feldschäden im Amt Trimberg verhandelt.
Kreuzwertheim führt mit der Stadt Wertheim ein gemeinsames Wappen: Es zeigt einen halben schwarzen Adler auf goldenem Grund, darunter drei silberne Rosen auf blauem Grund.
Die Pleinfelder Ehaftordnung (Grundstein ländlicher Rechtssicherheit) entsteht im 16. Jahrhundert. In den Jahren 1512 und 1566 wird sie überarbeitet.
Das Pflegamt Arberg umfasst die Orte Arberg, Ornbau, Gern, Obermühl, Waffenmühle, Wiesethbruck, Kemmathen, Goldbühl, Georgenhaag, Gothendorf, Oberschönau, Unterschönau, Taugenroth, Mörsach, Großlellenfeld, Höhberg, Oberhambach, Röttenbach, Mörlach und Oberndorf.
In Retzbach wohnen ungefähr 50 Lutheraner, im Rat sitzen vier davon.
Das Verwalteramt Heidenheim gehört zum Oberamt Hohentrüdingen. Dessen Amtssitz wird in die Klostergebäude in Heidenheim verlegt. Hier kommt es auch zu einer personellen Bündelung der Befugnisse. Der Amtsvogt, der nun sowohl für die Ausübung der Hohen Gerichtsbarkeit als auch für das Niedergericht zuständig ist, verfügt zusammen mit dem Kastner über einen gemeinsamen Amtsschreiber. Zum Oberamt Hohentrüdingen gehören außerdem noch das Kastenamt Hohentrüdingen und die Verwalterämter Berolzheim, Rechenheim und Treuchtlingen sowie ferner das Richteramt Wettelsheim und - räumlich getrennt - das Richter- und Verwalteramt Solnhofen. Diese zugeordneten Ämter zeigen, welch ausgedehnten Zuständigkeitsbereich Heidenheim als Sitz der Justiz- und Finanzbehörde etwa ein halbes Jahrtausend lang hat.