Bürgstadt gehört zur Zent Miltenberg, Abgaben gehen an den Mainzer Erzbischof Johann Philipp (von Schönborn). Davon ausgenommen ist der Zehnte, der dem dortigen Domkapitel zufällt.
Der Würzburger Fürstbischof Johann Philipp (von Schönborn) erlässt eine Stadt- und Gemeindeordnung für Sulzfeld.
Oberkotzau erhält ein Ratssiegel.
Neben einer hochfürstlichen und der hochadeligen Lindenfelsischen Verwaltung sind ein gemeinschaftlicher Richter und Gerichtsschreiber, Bürgermeister und Rat und fünf Gemeindevorsteher nach Weidenberg bestellt.
Dem Amt Raitenbuch-Titting unterstehen Kaldorf, Petersbuch, Heiligenkreuz, Altdorf, Bechthal, Erlingshofen, Esselberg, Furthhof, Furthmühle, Gersdorf, Großnottersdorf, Kesselberg, Maiernfeld, Morsbach, Raitenbuch, Reuth a. W. und Titting.
Der Streit der Markgrafen von Brandenburg-Ansbach mit den Marschällen von Pappenheim um die Hochgerichtsbarkeit in Berolzheim endet mit dem Kauf der beiden Berolzheimer Schlösser samt allen Zugehörungen durch die Markgrafen von Brandenburg-Ansbach.
Weilbach wird als Flecken bezeichnet. Der Ort gehört zur Zent Amorbach, Zoll und Güldenzoll gehen an das Erzstift Mainz, das ebenso Judenschutz und -zoll übernimmt. Es gibt eine Mühle, zwei Schankstätten und mehrere Häckerwirtschaften.
Das Rathaus in Geiselwind wird erbaut.
In der Zentbeschreibung Burghaslachs verzeichnet der Zentgraf Weitzen 80 Dörfer, Weiler und sonstige markante Punkte, die die Zent nach außen abgrenzen.
Die Stiebar erlassen im Jahr 1670 eine Dorf- und Gemeindeordnung, in der unter anderem der Zuzug, der Aufenthalt von Fremden, die Gemeindeversammlung und Angelegenheiten bezüglich der Bürgermeister und Viertelmeister geregelt werden.