Der Bürgerrat in Emskirchen besteht aus einem Ersten Bürgermeister, einem Zweiten Bürgermeister, dem Ratsschreiber sowie acht Ratsverwandten.
Die Zent Frammersbach wird in das kurmainzische Oberamt Lohr a. M. integriert und durch einen Zentvogt verwaltet. Sie wird in den Urkunden als "Zentvogtei" oder "unsere Vogtei" bezeichnet.
Der höchste Gerichtsherr in Bürgstadt ist der Mainzer Erzbischof, er verleiht auch das Zentgrafenamt. Mit dem Ende des Mainzer Kurstaates endet auch die Geschichte der Zent Bürgstadt.
Für Schondra ist spätestens seit dieser Zeit ein Dorfgericht bezeugt. Der Schultheiß oder Bürgermeister hielt dort mit seinen Schöffen, den Gemeinderäten und Vertretern der Filialorte unter der Aufsicht des Fürstlichen Amtmannes zweimal im Jahr, meist an Heilig-Drei-König und an Kiliani, Gericht.
Die Propstei Tulba hat in Schondra ihren eigenen Schultheiß.
Die Ganerbenschaft Trappstadt wird in vier Abteilungen aufgeteilt und es wird festgelegt, dass aus jeder in jährlichem Wechsel ein Ganerbenschultheiß gewählt werden soll.
Das bambergisch-bischöfliche Amt Wachenroth wird vom Oberamt Höchstadt mitverwaltet. Der Amtsvorsteher von Höchstadt ist zugleich Zent- und Amtsrichter von Wachenroth.
Der Rat ist in Thierstein bezeugt. Der Rat setzt sich aus vier Bürgermeistern, acht Ratsherren und zwei gemeinen Vorstehern zusammen. Die Bürgermeister lösen sich quartalsweise ab. Der Landesherr veranlasst die Wahl und bestätigt die Gewählten.
Abgesehen von dem gemeinsamen gewählten Schultheiß hat jeder Ganerbe in seinem Viertel einen beständigen Lehens- und Vogteischultheißen, der die Lehens- und ander Gefälle einzunehmen und sonstige Angelegenheiten zu besorgen hat.
Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges leben nur noch ca. 50 Untertanen der Markgrafen von Ansbach in Treuchtlingen, zusätzlich sechs herrschaftliche Angestellte: Der Amtsverweser, der Schulmeister, der Förster und ein Schütze, der Amtsknecht und der Torwart, sechs Juden und fünf Untermieter. 21 Höfe stehen leer und verlassen.