Für Randersacker werden folgende Handwerker aufgeführt: sechs Büttner, zwölf Steinhauer, drei Maurer, zwei Schmiede, ein Schreiner, ein Glaser, zwei Bäcker, ein Metzger, ein Bader, zwei Schneider und zwei Händler. Das Steueraufkommen dieser Handwerker liegt laut Satzungsprotokoll bei 3240 Gulden.
Der Würzburger Fürstbischof erneuert das Marktrecht für Nordheim v. d. Rhön.
Graf Johann Otto von Dernbach erlässt eine umfangreiche Marktordnung für Wiesentheid.
In Frammersbach wird - 400 Meter vom Dorfende entfernt - ein Eisenhammer errichtet.
Die beiden Vettern Georg Karl Muffel und Johann Christoph Muffel erlassen für Eschenau eine Polizeiverordnung. Darin werden die Sonntagsheiligung, die Maße und Gewichte, die Wildbannrechte, sowie die Nutzung der Fischwasser, Weiher, Hölzer, Wiesen, Felder und Gärten geregelt.
Dürrwangen bekommt eine neue Markt- und Gemeindeordnung. In dieser werden die Aufgaben und Pflichten der Amtsträger und Gemeindemitglieder geregelt. Außerdem werden die Freiheiten der Dürrwanger Handwerker beschrieben. Demnach gibt es in Dürrwangen einen Bader, einen Schmied, einen Wagner, mehrere Metzger, Bäcker und Wirte.
Die Mühlen, die zu Pleinfeld gehören, sind sämtlich eichstättisch. Die deutschordische Mäusleinsmühle fällt 1689 durch ein Tauschverfahren an das Hochstift.
Die Wirsberger Gerber erhalten eine neue Zunftordnung, da die alte bei einem Brand im Jahre 1633 zerstört worden ist.
Die Wirsberger Bäcker, die bis dahin mit den Barnecker Bäckern vereinigt gewesen sind, schließen sich zu einer eigenen Zunft zusammen und erhalten eine eigene Zunftordnung.
Durch ein Gutachten der Burggrafen an den Kurfürsten wird der freie Warenaustausch über die Rothenberger Fraisch hinaus und die Gewerbefreiheit im Handwerk Schnaittachs gewährt.