Zur Entschädigung des Würzburger Bischofs Konrad II. (von Thüngen) und des landständischen Adels wird ein Vertrag geschlossen. Als Konsequenz zieht Adam II. von Thüngen die Bücholder zu der darin festgeschriebenen Kopfsteuer heran. Von 1525 bis 1527 nimmt er damit 297 Gulden zwei Schilling ein Heller in Naturalien ein.
Nach der Niederschlagung des Bauernaufstandes müssen die Einwohner von Ludwigschorgast und anderen Orten dem Bamberger Bischof und Domkapitel huldigen. Die Bedingungen lauten dabei folgendermaßen: Selbstanzeige der Anführer, Abgabe aller Waffen und Harnische, Zustimmung zu allen Abgabeleistungen, hohe Extrasteuern von jedem Haushalt in den nächsten drei Jahren.
Die Gößweinsteiner müssen nach dem Bauernkrieg im Frondienst mit einer 70-köpfigen Mannschaft die Burg wieder aufbauen. Nach sieben Jahren, im Jahre 1532, ist die Burg wiederhergestellt.
Eine Dürre zerstört eine große Menge des Getreides in Wirsberg. Aufgrund der eintretenden Knappheit steigt der Getreidepreis an.
Frammersbach muss 200 Gulden zahlen - dies ergibt eine Gewaltberechnung der Grafschaft Rieneck aus dem Jahr 1532 .
Friedrich von Lidwach, markgräflicher Amtmann zu Schwabach, entschließt sich, Titting zu verkaufen. Er bietet es den Pfalzgrafen Ottheinrich und Philipp von Neuburg an. Als Unterhändler und zugleich Geldgeber der beiden Brüder fungiert Simon Jud von Schwabach. Nachdem seit 17.3.1534 verhandelt wurde, kommt am 3.1.1535 der Kauf zustande.
Im Salbuch des Amtes Hohentrüdingen aus diesem Jahr werden die Rechte und Pflichten der Berolzheimer Einwohner aufgeführt. Demnach haben die Markgrafen von Brandenburg das Hochgericht und das Dorfgericht. In Wahrheit besitzen sie aber nur das halbe Dorfgericht. Die Einwohner von Berolzheim sind von der Alkoholsteuer befreit, müssen aber Kriegsdienst und Handlohn leisten und zu Lichtmess neun Gulden als jährliche Steuer zahlen.
Das Kloster in Heidenheim wird säkularisiert. Es wird samt seinen Einkünften an den Markgraf von Brandenburg-Ansbach übergeben. In wirtschaftlicher Hinsicht ändert sich für die Bevölkerung zunächst nichts. Die Abgaben, die von 40% der Anwesen zunächst an das Kloster gegangen sind, gehen in unveränderter Höhe an das Klosterverwaltungsamt, das verwaltungstechnisch weiterbesteht.
Der Deutsche Orden und Öttingen einigen sich auf die folgenden Bestimmungen: Der Deutsche Orden soll das Pfarrhaus mit Stadel erbauen und der Pfarrer soll es baulich unterhalten. Die Pfarrei erhält den Kleinzehnt in Aufkirchen und 16 Malter Getreide vom Widumhof. Der Pfarrer soll vom Rat präsentiert werden und der Deutsche Orden sol ihn bestätigen. Der Gemeinde wird das Recht zugestanden, einen lutherischen Prädikanten zu präsentieren.
Für die Finanzierung der Kriegszüge gegen die Türken werden vom Reichstag von Fall zu Fall Reichspfennige bewilligt. Im Register der Türkenhilfe des Vogteiamtes Wirsberg diesen Jahres werden 123 Steuerpflichtige namentlich aufgeführt.