Aus dem Rechtsbuch des Bamberger Fürstbischofs Friedrich I. (von Hohenlohe) geht hervor, dass die Zehnten des Dorfes Ebensfeld an Verschiedene zu leisten sind, die Zehnten der ungerodeten Äcker aber an den Bamberger Bischof gehen.
Das Randersackerer Zehntregister gibt Einblick in den mittelalterlichen Weinbau in Randersacker. Genannt werden auch jene Weingärten, die zehntfrei waren.
Nach dem Tod Konrads II. von Schlüsselberg fallen Patronatsrecht und Zehnt Pretzfeld an das Bistum Würzburg zurück. Bischof Albrecht II. (von Hohenlohe) schenkt daraufhin das Patronat und einen Teil des Zehnts dem Frauenkloster Schlüsselau, was am 1.3.1350 durch die Äbtissin Anna bestätigt wird.
Der Mainzer Erzbischof Gerlach (von Nassau) überlässt Dorf und Kirche zu Bürgstadt dem Mainzer Dompropst und dem Domkapitel. Alle ehemaligen Filialen müssen den Zehnten von nun an über Bürgstadt an das Domkapitel abführen.
Die Pfandschaft auf Aufkirchen wird von 3000 Pfund Heller auf 5500 Pfund erhöht.
Der Kirchensatz von Aufkirchen wird um 500 Heller verpfändet.
Im burggräflichen Urbar werden für Schwand folgende Zinsgüter erfasst: 55 Untertanen und fünf burggräfliche Rodungsgrundstücke.
Erzbischof Gerlach von Mainz genehmigt die Zehntkäufe des Karthäuser Klosters Grünau in Kreuzwertheim und anderen Orten.
Kaiser Karl IV. (HRR) erhöht die Reichspfandschaft von Aufkirchen um 2000 Gulden.
Nach dem Tod Burckharts von Seckendorff werden Burg und Amt Wachenroth ohne Kirchensatz und die bischöflichen Mann- und Burglehen an dessen Sohn Ernst von Seckendorff vergeben.