Stephan Weigel stirbt. Diesem ist von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer (HRR) ebenfalls das Marktrecht und die Freiung des Ortes Eschenau verliehen worden. Eschenau war demnach in zwei Halbteile geteilt. Der erste Halbteil umfasst neben einem beträchtlichen Allodialbesitz ungefähr die Hälfte der Untertanen mit ihren Lehengütern und die Kapelle St. Nikolai. Der zweite Halbteil umfasst ein wohl noch größeres Allod, die andere Hälfte der Untertanen mit Lehengütern und die Kirche St. Bartholomäus. Das Marktrecht wurde den Teilhabern Eschenaus also gesondert verliehen.
Bechhofen erhält das Marktrecht durch König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR).
Nach dem Tod des Pfalzgrafen Rudolf II. kommt Auerbach mit anderen Orten durch Verkauf an König Karl IV. (ab 1355 Kaiser HRR) und damit an Böhmen. Auerbach erlebt eine Blütezeit, was sich im Erwerb von Privilegien niederschlägt: Es erhält das Bannrecht über Tafernen (Wirtshäuser), das Recht der Zollfreiheit mit Nürnberg und das Recht einen Wochenmarkt abhalten zu dürfen. Der Kaiser selbst hält sich wohl mehrmals in Auerbach auf.
Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht "Wunnsezz" die Marktgerechtigkeit und das Blutgericht, samt derselben Freiheiten, die auch die Stadt Nürnberg genießt. Zudem wird gestattet, den Ort zu befestigen.
Burgwindheim wird von Kaiser Karl IV. (HRR) zum Markt erhoben und erhält die Erlaubnis, Wochen- und Jahrmarkt sowie das Messrecht auszurichten. Der Wochenmarkt findet mittwochs statt, der Jahrmarkt an Jakobi (25. Juli).
Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht dem Wirich II. von Treuchtlingen das Marktrecht für das bisherige Dorf. Vier Jahrmärkte und ein wöchentlicher Markttag dürfen abgehalten werden. Treuchtlingen erhält zudem die Erlaubnis, eine Marktbefestigung zu errichten.
Aus "Gyselwinden" wird "Geiselwind". König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht nach dem Besitzerwechsel an den burggräflichen Ministerialen Wirich von Treuchtlingen dem Ort ein Halsgericht mit Stock und Galgen und einen Wochenmarkt, sodass Geiselwind nunmehr die Bezeichnung Markt führen darf.
Da eine Urkunde über die Verleihung des Marktrechts an Wöhrd nicht vorhanden ist bzw. nie ausgestellt worden ist, lässt sich nicht genau feststellen, wann Wöhrd genau Markt geworden ist. Zweifellos wird bereits Ende des 14. Jahrhunderts durch den Burggrafen eine Entwicklung eingeleitet, durch die das Dorf nach und nach zum Markt aufsteigen muss. Nur ein Wochenmarkt fehlt zu dieser Zeit noch zu einem "echten" mittelalterlichen Markt.
Der Mainzer Erzbischof Gerlach (von Nassau) erwirkt von Kaiser Karl IV. (HRR) die Erhebung Mönchbergs zur Stadt und das Recht, einen Wochenmarkt abzuhalten. Hinzu kommt ein Hochgericht und das Befestigungsrecht. Rechtlich sollte Mönchberg der Stadt Aschaffenburg gleichgestellt sein.
Büchold erhält das Marktrecht, das von Kaiser Karl IV. (HRR) an Dietz III. von Thüngen verliehen wird. In seinem Ort darf nun ein Wochenmarkt an einem beliebigen Tag abgehalten werden. Dazu kommt das Halsgericht "mit Stock und Galgen".