König Sigmund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht Heroldsberg auf Bitten des Kunz Geuder ein Wappen. In der Verleihungsurkunde wird der Ort als Markt bezeichnet, so dass die Erhebung zum Markt vor 1417 stattgefunden haben muss.
Der Bamberger Fürstbischof Friedrich III. (von Aufseß) verleiht Ebensfeld das Marktrecht. Zwar wird die Urkunde als erste Verleihung der Marktprivilegien genannt, es handelt sich dabei aber wohl nur um eine Bestätigung einer zu dieser Zeit bereits üblichen Praxis in Ebensfeld. Es dürfen fortan mehrere Jahr- und Viemärkte (vermutlich drei) abgehalten werden.
In der ältesten Gerichtsordnung für Kleinlangheim wird der Ort als Markt bezeichnet. Der genaue Zeitpunkt der Marktrechtsverleihung ist nicht bekannt. Die Gerichtsordnung stellt den ersten Beleg für das Marktrecht dar. Die Gerichtsordnung nennt außerdem den Schultheiß und die Gerichtsschöffen, die über Ehrenrühriges, Schent- und Schmachwort, sowie Schlägerei und dergleichen urteilen dürfen.
Burggraf Friedrich VII. von Nürnberg stiftet Wirsberg neben drei weiteren Jahrmärkten (am Tag Philippi Jacobi (1. Mai), am Tag Mariä Heimsuchung (2. Juli), Michaelistag (29. September)) einen Wochenmarkt, der dem Bürgermeister, Rat, Markt und der Gemeinde eine finanzielle Grundlage für den Wiederaufbau nach den Hussiteneinfällen geben soll.
Wachenroth erhält das Marktrecht.
Die Herren von Seinsheim besitzen Lehen vom Kloster Michelsberg und können allmählich die Dorfherrschaft in Seinsheim erlangen. Sie erreichen von Kaiser Sigismund von Luxemburg (HRR) die Erhebung des Dorfes zum Markt.
Nach dem Windsheimer Chronisten Schirmer soll Albrecht Achilles dem Ort Ipsheim das Markt und Zollrecht verliehen haben.
König Friedrich III. (ab 1452 Kaiser HRR) erlaubt die Abhaltung eines Wochenmarktes (Dienstag) sowie die Ansiedlung von Juden in Oberkotzau.
Randersacker erhält durch den Würzburger Fürstbischof Gottfried IV. Schenk (von Limpurg) Ratsverfassung und Marktrecht. Dieses Recht wird am 27. Juli des gleichen Jahres durch König Friedrich III. (ab 1452 Kaiser HRR) bestätigt.
Arberg wird als Markt bezeichnet. Wann genau der Ort das Marktrecht erhält, ist nicht bekannt.