In einer Teilungsbestimmung erhält Herzog Albrecht von Bayern Burg und Gericht Arnsberg zugesprochen.
Plech ist Richteramt.
Kaiser Karl IV. (HRR) verleiht dem "castrum" Mörnsheim des Hochstifts Eichstätt die Halsgerichtsbarkeit.
Die Zent Aschach wird erstmals erwähnt, zu der auch Burkardroth gehört.
Graf Johann von Nassau verkauft die Hofmark Heroldsberg an die Burggrafen von Nürnberg. Es wird ein Amt und ein Gericht genannt.
Die eigentliche Herrschaft Absberg dürfte zu diesem Zeitpunkt aus Schloss und Markt Absberg, den Orten Rehenbühl und Angerhof, dem Halsgericht und Blutbann über Markt Absberg - alles zu Lehen vom Reich - sowie einem besonderen Asyl-Geleit der Herren von Absberg bestanden haben.
Aus "Gyselwinden" wird "Geiselwind". König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht nach dem Besitzerwechsel an den burggräflichen Ministerialen Wirich von Treuchtlingen dem Ort ein Halsgericht mit Stock und Galgen und einen Wochenmarkt, sodass Geiselwind nunmehr die Bezeichnung Markt führen darf.
Der Mainzer Erzbischof Gerlach (von Nassau) erwirkt von Kaiser Karl IV. (HRR) die Erhebung Mönchbergs zur Stadt und das Recht, einen Wochenmarkt abzuhalten. Hinzu kommt ein Hochgericht und das Befestigungsrecht. Rechtlich sollte Mönchberg der Stadt Aschaffenburg gleichgestellt sein.
Büchold erhält das Marktrecht, das von Kaiser Karl IV. (HRR) an Dietz III. von Thüngen verliehen wird. In seinem Ort darf nun ein Wochenmarkt an einem beliebigen Tag abgehalten werden. Dazu kommt das Halsgericht "mit Stock und Galgen".
Hermann, Graf von Henneberg, und seine Ehefrau Agnes verkaufen ihre Hälfte an der Veste Wildberg und an dem Gericht in Saal mit allen Zugehörungen, Rechten und Zöllen an Bischof Albrecht von Würzburg für 10000 Pfund Heller. Zusätzlich erlauben sie dem Bischof den Wiederkauf ihres Teils an dem Dorf Sulzfeld für 500 Pfund Heller.