Das Dorf und Amt Obernbreit sind als Würzburger Domstiftslehen in den Händen der Herren von Hohenlohe.
Bischof Albrecht von Würzburg verkauft Betz von Schweinfurt und seiner Gattin Barbara Güter im Gericht zu Saal an der Saale im Wert von 336 Pfund Heller und alle Zugehörungen für 4960 Pfund Heller.
Das Zehntgericht wird mit weiteren 1000 Hellern vollends vom Würzburger Bischof Albrecht an das Kloster Michelsberg (Münchberg) verkauft. Deshalb befindet sich in Rattelsdorf ein eigener Richtplatz mit Galgen. Bischof Otto hatte diese Rechte zuvor schon an das Kloster um 400 Pfund Heller verpfändet.
Die Herren von Windeck haben die Zent Burgebrach als Lehen des Hochstifts Würzburg inne.
Seit dem Vertrag von Fürstenwalde tritt Auerbach an die Stelle Sulzbachs als neue Hauptstadt und Landgerichtssitz für Neuböhmen. Das Landgericht Auerbach hat Jahrhunderte Bestand, den Vorsitz führt der Landrichter, welcher in der kurpfälzischen Zeit nach 1400 den Titel "Pfleger und Landrichter" führt.
Plech hat neben der wirtschaftlichen Bedeutung auch eine Funktion als wichtiger Gerichtsort. Nach der Teilung des böhmischen Landgerichts Sulzbach gehört Plech zum Landgericht Auerbach. Dieses tagt in der Folgezeit neben Auerbach selbst auch in Pegnitz, Velden und Plech.
Dachsbach ("Dahspach") wird durch die Zollern an Friedrich von Castell für 1742 Gulden verpfändet. Es wird ein Amt und Gericht zu Dachsbach erwähnt.
Rothenkirchen erhält von Kaiser Karl IV. (HRR) das Marktrecht (Wochenmarkt) und die hohe Gerichtsbarkeit.
Das Patronatsrecht steht dem Domkapitel zu Würzburg zu, die geistliche Jurisdiktion dem Bischof von Würzburg.
Das Halsgericht Ludwigschorgast wird erstmalig erwähnt: Der Bamberger Bischof Lamprecht (von Brunn) verpfändet "Veste, Ampt und Gericht Ludwigschorgast" auf Lebenszeit dem Pfarrer Johannes in Kulmbach.