Die Zent Bürgstadt umfasst folgende Orte: Bürgstadt, Miltenberg, Monbrunn, Wenschdorf, Reuenthal, Schippach, Bernried, Windischbuchen (mit Storchdorf), Heppdiel, Guggenberg (mit Schollheider Hof), Pfohlbach, Eichenbühl (mit Ebenheider Hof), Rauenberg, Wessenthal, Riedern, Boxthal, Tremhof und Freudenberg. Die Erhebungslisten zum Gemeinen Pfennig geben die Einwohnerzahl der Zent Bürgstadt an. Danach leben 195 Menschen über 15 Jahre in Bürgstadt, während die gesamte Zent von mehr als 1740 Menschen im gleichen Alter bewohnt wird. Mondfeld, Riedern, Boxtal, Tremhof und Freudenberg müssen den Gemeinen Pfennig nicht über Bürgstadt abführen. Von diesen Orten fehlen also die Einwohnerzahlen, weshalb die Angaben unvollständig sind.
Der Keller in Euerdorf hält ein Dorfgericht in Herrnsheim ab, das über Schmach, Schulden und Feldschäden im Amt Trimberg verhandelt.
Das mainzische Gericht in Kirchzell zieht die Gerichte der umliegenden amorbachischen Orte an sich und trägt so zur Verwaltungsintensivierung des Erzstifts bei.
Dollnstein, Mörnsheim, Nassenfels, Kipfenberg und Arnsberg sind jeweils Sitz eines Hochgerichts des Hochstifts Eichstätt.
Lichtenau ist Sitz eines Hochgerichts der Reichsstadt Nürnberg.
Die Dorfherren Ritter Fuchs von Bimbach haben in Burgpreppach die niedere Gerichtsbarkeit inne, die sie viermal jährlich ausüben. Sie vollziehen auch die höhere, die zentbarliche Gerichtsbarkeit.
Der Keller in Euerdorf hält dort ein Dorfgericht ab, das auch Schmach, Schulden und Feldschäden des Amtes Trimberg verhandelt.
König Ferdinand I. (ab 1558 Kaiser HRR) verleiht 1557 den Herren Fuchs die hohe und niedere Obrigkeit über Schloss, Dorf und Markung Burgpreppach sowie Blutbann mit Stock und Galgen. Der Landes- und Lehensherr, der Würzburger Fürstbischof Julius Echter (von Mespelbrunn), will der Familie Fuchs zu Burgpreppach nur die niedere Gerichtsbarkeit zugestehen. Deswegen kommt es zu langjährigen Streitigkeiten zwischen dem Dorfherrn und dem Landesherrn, die sich bis zum Tod des Fürstbischofs Julius Echter 1617 hinziehen.
In Heidenheim gibt es - neben dem Gericht des Abtes - auch ein "Bürgerliches Gericht", das dem Markgrafen untersteht. Daneben gibt es noch ein für niedergerichtliche Belange zuständiges Ehaft- oder Ruggericht (in Heidenheim Baugeding genannt).
Die Zent Mönchberg ist seit dem 16. Jh. mit anderen Zenten im Oberamt Miltenberg zusammengeschlossen.