Erst mit dem Kauf der lidwachischen Güter zu Pleinfeld, Mischelbach, Kemnathen und Kleinweingarten und nach der Übernahme des schechsischen Eigentums sieht sich Eichstätt im vollen Besitz der Hochgerichtsbarkeit über eine zusammenhängende Landfläche.
Urkundlich erwähnte Mühlen in und um Pleinfeld sind die folgenden: Wurmmühle (1572), Ketschenmühle (1407), Reichertsmühle (1407), Böschleinsmühle (1456), Seemannsmühle (1407), Mäusleinsmühle (1398), Prexelmühle (1416), Utzenmühle (1302), Mackenmühle (1407), Heinzenmühle (1407), Mandlesmühle (1315), Belzmühle (1572).
Graf Gebhard von Hirzperch (Hirschberg) verkauft die Burg Sandsee, die Dörfer Mistelbach, "Pleinvelt" und andere für 2400 Pfund Heller an Bischof Chunrad zu Eystet (Eichstätt).
Der Pleinfelder Großzehnt fällt fast gänzlich dem Kloster Rebdorf zu.
Der Sitz des Gerichts für den Hochgerichtsbezirk Sandsee muss bis ins 15. Jahrhundert die Burg Sandsee gewesen sein. Im 15. Jahrhundert wird der Markt Pleinfeld zum Gerichtsort erhoben.
Das Dorf Pleinfeld, rechts der Rezat entstanden, weitet sich über den Fluss hin aus und liegt an der immer stärker frequentierten Handelsstraße Augsburg-Weißenburg-Nürnberg. Gleichzeitig ist Pleinfeld Verwaltungsmittelpunkt des Amtes Sandsee.
Die Burg Sandsee bei Pleinfeld wird im Laufe der bayerischen Bruderkriege zerstört.
Eichstätt ist fast gänzlich Lehensherr Pleinfelds. Außer einem freien Bauern gibt es keine Fremdeinflüsse.
Der Eichstätter Bischof Wilhelm (von Reichenau) ist für den kostspieligen Neubau der Burg Sandsee bei Pleinfeld und des lädierten Wartturms zuständig. Drei noch vorhandene Wappensteine mit den Jahren 1464, 1466 und 1467 legen Zeugnis von den umfassenden Baumaßnahmen ab.
Kaiser Friedrich III. (HRR) übersendet dem Eichstätter Bischof Wilhelm (von Reichenau) die gesiegelte Urkunde der Marktrechtsverleihung.