Bischof Johann von Egloffstein verpfändet seinem Bruder, dem Deutschmeister Konrad von Egloffstein, das Schloss Landeswehre (Landburg) für 5300 rheinische Gulden.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Klebes, Bernhard: Der Deutsche Orden in der Region Mergentheim im Mittelalter. Kommende, Stadt- und Territorialherrschaft 1219/20 - ca. 1525 (Quellen und Studien zur Geschichte des Deutschen Ordens 58), Marburg 2002.
Eine solche Verfassung über Kitzingen (Kitzingen), die zuvor zwischen dem Bischof zu Würzburg und den Burgrafen zu Nürnberg ausgehandelt worden war, kommt nicht zustande. Ein Jahr später kamen Bischof Johann von Egloffstein und der Burggraf von Nürnberg, Johann III. von Hohenzollern (Burggraue Hanns von Nuenberg) in Mergentheim zusammen und einigten sich unter anderem in Bezug auf den im vorherigen Eintrag beschriebenen Konflikt. Man einigt sich auf vier Vermittlungsparteien nämlich den Burggraf von Nürnberg Friedrich VI. von Hohenzollern ( Burggraue Fridrichen von Nurenberg), der keine Partei mehr nehmen will, sondern solche Angelegenheiten seinem Bruder Burggraf Johann überträgt, Deutschmeister Konrad von Egloffstein ( hern Conraten von Eglofstain, deutschenmaister) , Graf Johann I. von Wertheim (Graue Hannsen von Werthaim) und Friedrich III. Schenk von Limpurg (Schenk Fridrichen von Limpurg). Diese vier Männer kommen nach Kitzingen und schlichten den Streit.
Graf Günther von Schwarzburg (Gunther von Schwartzburg) verkauft mit Bewilligung Bischof Johanns von Egloffstein und seinem Domkapitel Schloss und Amt Neuhaus (Neuhaus) mit allen zugehörigen Dörfern, Leuten, Gütern, Rechten, Gerechtigkeiten und anderem für 15.100 Gulden an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein (Conraden von Eglofstain). Jedoch behält sich der Bischof eine ewige Wiederlösung all dessen sowie das Öffnungsrecht für sich und das Hochstift Würzburg vor. Darüber überreicht der Bischof dem Deutschmeister einen besiegelten Brief. In diesem Brief sichert er dem Deutschmeister und seinen Nachfolgern außerdem 300 Gulden zum Ausbau des Schlosses sowie das Recht zu, über alle Dinge, die die Menschen und Güter in der Stadt und dem Markt Bad Mergentheim (Mergenthaim) betreffen, zu richten, solange eine Wiederlösung nicht stattfindet. Der Deutschmeister übergibt dem Bischof darüber ebenfalls ein Revers.
Herr Albrecht von Hohenlohe-Weikersheim (Albrecht von Hohenloh), Herr Konrad von Weinsberg (Conrad von Weinsperg), Anna von Weinsberg (Anna von Weinsperg) und Gräfin Margaretha von Schwarzburg (Margaretha Gräuin von Schwartzburg) verzichten auf alle Forderungen, Ansprüche, Rechte und Gerechtigkeiten, die sie an Schloss Neuhaus (Newenhaus) und allem Zugehörigen haben. Darüber übergeben sie einen besiegelten Brief an den Deutschmeister Konrad von Egloffstein. Falls Amt und Schloss Neuhaus von Hochstift Würzburg abgelöst werden, soll der Deutschmeister diesen Brief übergeben.