Nach dem Tod von Bischof Johann von Egloffstein folgt die Regierungszeit von Bischof Johann von Brunn. Fries gibt an, dass keine Aufzeichnungen darüber existieren, ob dieser Münzen prägen lässt.
Bischof Johann von Brunn leiht sich weitere 300 Gulden von Peter von Brunn (gedachtem Peteren) und schlägt diese auf die Ablösesumme von 330 Gulden für die alte Bede zu Münnerstadt auf.
Bischof Johann von Brunn leiht sich abermals 3000 Gulden von den Bürgern von Münnerstadt (Münrichstat). Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von allen Abgaben.
Bischof Johann von Brun verpfändet Gräfin Margaretha von Henneberg (Margarethen Gräuin zu Hennenberg) über eine Hauptsumme von 5000 Gulden die Höfe, Zehnte, Wiesen, Zinsen, das Hühnergeld und den Zoll, die das Hochstift Würzburg zu Münnerstadt (Münrichstat) besitzt.
Bischof Johann von Brunn schlägt noch 100 Gulden auf die 5000 Gulden der Hauptsumme auf, die die Gräfin Margaretha von Henneberg dem Bischof leiht. Die 100 Gulden soll die Gräfin benutzen, um den Hof des Hochstifts Würzburg auszubauen.
Bischof Johann von Brunn löst die über 5100 Gulden verpfändeten Güter und Abgaben zu Münnerstadt ab und verpfändet sie für 5223 Gulden an Graf Friedrich von Henneberg-Aschach (Fridrichen von Hennenberg).
Konrad von Hutten aus Trimberg (Contzen von Huten zu Trimperg) schuldet Bischof Johann von Brunn 2260 Gulden. Für die Zahlung verweist Konrad auf die Stadt und Bürger von Münnerstadt (Münrichstat). Sie sollen in den ersten drei Jahren 1800 Gulden und im vierten Jahr 460 Gulden zahlen.
Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde von Münnerstadt (Münrichstat) bewilligen dem Bischof Johann von Brunn eine Zahlung von 3600 Gulden in sechs Jahren. Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz.
Graf Michael von Wertheim (Micheln zu Werthaim) schuldet Bischof Johann von Brunn 600 Gulden. Dafür verpfändet er ihm die Stadt Münnerstadt (Münrichstat), welche die Schulden in sechs Jahren bezahlen soll. Darüber gibt er ihm einen Heißbrief an den Bürgermeister und Rat der Stadt.
Erneut bewilligen die Bürger von Münnerstadt (Munrichstat) dem Bischof Johann von Brunn eine Zahlung von 3600 Gulden in sechs Jahren. Dafür sind sie für sechs Jahr von jeglicher Bede, Steuer und Datz befreit.