Bischof Johann von Brunn schuldet Ulrich von Rosenberg (Rosenberg) und dessen Hausfrau Gute 3500 Gulden, die er bis zum 22.02.1424 bezahlen soll. Nachdem er diese Frist versäumt und Ulrich von Rosenberg verstirbt, schließt er mit dessen Witwe und ihrem Sohn Anselm folgende Vereinbarung: Bis zum 22.02.1427 des Jahres 1427 soll er 4000 Gulden zahlen oder andernfalls ihnen das Schloss Prosselsheim mit seinen Nutzungsrechten als Pfand überstellen. Auf diese Weise werden die Ritter von Rosenberg schließlich Pfandherren über das Amt Prosselsheim (Brassoldshaim).
Bischof Johann von Brunn war Anselm und Gute von Rosenberg (Rosenberg) noch 500 Gulden schuldig, die er der Verpfändung über das Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) in Höhe von 4000 Gulden zuschlägt.
Als der letzte Pfandbrief über 500 Gulden, den Johann von Brunn der Familie von Rosenberg ausgestellt hatte, durch Feuer Schaden nahm, leiht Anselm von Rosenberg dem Bischof weitere 500 Gulden. Die neue Pfandsumme beträgt damit 6000 Gulden.
Konrad von Rosenberg zum Bartenstein (Rosenberg zum Bartenstain) und dessen Vetter Anselm zahlen Wilhelm von Elm (Elma) die Pfandsumme aus und erhalten von diesem das Amt Klingenberg (Clingenberg). Außerdem geben sie Bischof Johann von Brunn 1400 Gulden, so dass sich die Gesamtsumme auf 14000 Gulden erhöht, und erhalten diese auf dem Amt Klingenberg verpfändet. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Ober- und Unterspiesheim (Spieshaim Ober/ Nider).
Bischof Johann von Brunn leiht sich weitere 200 Gulden von Anselm von Rosenberg, der zu dieser Zeit Ritter wird, und schlägt diesen Betrag der Pfandsumme von 6000 Gulden zu, für die er das Amt Prosselsheim an dessen Familie verpfändet hatte. Im Jahr 1437 verpfändet er Peter von Stettenberg (Stettenberg) jährlich 80 Gulden auf der Bede zu Prosselsheim (Bassoldshaim).
Anselm von Rosenberg lässt eine neue Scheune in Prosselsheim (Brasoldshaim) errichten, die jedoch auf einem Gut steht, das den Kartäusern zu Astheim (Ostheim) gehört. Nachdem sich die Kartäuser beschweren, schließt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg zwischen beiden Parteien folgenden Vertrag. Die Scheune darf bis zum Tod von Anselm und seiner Ehefrau in deren Besitz bleiben, wechselt aber danach in den Besitz der Kartause zu Astheim.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet den Zehnten von Püssensheim im Amt Prosselsheim (Busenshaim, ain dorf im ambt Brasseldshaim) für fünf Jahre an den Ritter Anselm von Rosenberg (Rosenberg).
Die verpfändeten Einkünfte der Bede zu Prosselsheim bringt Anselm von Rosenberg durch Tausch an sich und lässt sich dies von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigen.
Anselm von Rosenberg (Rosenberg) erhängt sich. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg nimmt aufgrund der Freiheit Kaiser Friedrichs III. dessen Güter und das ihm verpfändete Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) in Besitz. Fries verweist außerdem auf einen Bericht über den Fund der Leiche sowie einen Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Anselm von Rosenbergs Tochter.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Anselm von Rosenberg erhängt sich im Schloss Prosselsheim (Brassoldshaim). Daraufhin nimmt Bischof Johann von Grumbach dessen Habe, Güter und Pfänder ein und verpfändet das Amt Prosselsheim an Herrn Heinrich von Müffling, genann Thondorfer (Hanirich Mufflinger Tandorfer genant), und dessen Ehefrau Bénigne für 3000 Gulden.