Anselm von Rosenberg (Anselm von Rosenberg) leiht Bischof Johann von Brunn 5000 Gulden auf das Amt Prosselsheim (prossoltzhaim). Als er dieses Amt wieder abtritt, verschreibt ihm Bischof Johann 300 Gulden jährlich auf die Bede von Randersacker (Randersacker), welche er einnimmt.
Konrad IX. von Weinsberg (Conrad Her zu weinsberg) und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Craft von Hohenlohe) geben ihre Bewilligung, dass Konrad II. von Weinsberg (Conraden dem eltern) und Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenberg) die Bede und Steuer von Randersacker (Randersacker) von Bischof Johann von Brunn erhalten.
Anselm von Rosenbergs Pfandherrschaft über den Zehnten von Püssensheim wird um weitere zwei Jahre verlängert.
An Amt, Stadt und Burg Röttingen besitzen Heinrich von Sickingen (Heinrichen von Sickingen) die Hälfte und HansTruchsess von Baldersheim (Hans Truchsessen)und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) jeweils ein Viertel. Ulrich von Rosenberg (Vlrich von Rosenberg) erhält nun von der Witwe Heinrichs von Sickingen und von Konrad von Rosenberg jeweils ein Viertel, also die Hälfte. Diese Hälfte verkauft er Anselm von Rosenberg (Anselm von Rosenberg), der ihn seinerseits halbteilig Peter von Stettenberg (Pettern von Stettenberg)und Bernhard von Ehenheim (Bernharten von Ehenheim) für 5000 Gulden jeweils also für 2500 verkauft. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und sein Domkapitel geben zu diesem Rechtsgeschäft ihre Einwilligung und schicken bald danach der Stadt Röttingen einen Erlass, den Stettenberg und Ehenheim zu gehorchen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet dem Ritter Anselm von Rosenberg (Anshelm von Rosenberg) 20 Beden jährlich auf die Bede von Köhler (Keller).
Ritter Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenberg ritter) hat sich im Schloss Prosselsheim (Schloss prassoltzheim) erhängt. Aufgrund dessen schickt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg alle seine Gesandten zu dem Zentrichter und den Schöffen. Der Bischof klagt auf alle Güter des Ritters und die Richter übertragen diesem die Güter des Verstorbenen. Sollte der Leichnam noch dort sein, soll dieser nicht von oben herausgeworfen, über die Hausschwelle aus dem Schloss gebracht und verbrannt werden.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg lässt alle Güter von Ritter Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenberg) einnehmen.
Bischof Johann von Grumbach verschreibt Ulrich von Rosenberg (Vlrichen von Rosenberg)und seinen Erben 1000 Gulden auf die Bede von Röttingen mit der Bestimmung, einen Gulden mit 50 zu verzinsen. Im Text werden außerdem eine Quitanz über die Burgen in den Händen Anselms von Rosenberg (Anshelm von Rosenberg)über 3000 Gulden und über andere Güter in Händen Ulrichs von Rosenberg über 1000 Gulden vermerkt.
Während der Regierungszeit Bischof Rudolfs von Scherenberg kommt es zwischen dem Bischof, den Gebrüdern Georg, Friedrich und Arnold von Rosenberg (Jorg Friderich vnd arnolt von Rosenberg), sowie der von Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenbergs) hinterlassenen Tochter Kunigunde Besserer (kunigund bisserm) aufgrund von Uneinigkeiten über Güter zu kriegerischen Auseinandersetzungen. Die Uneinigkeiten werden durch den Erzbischof und Kurfürsten von Köln und Friedrich II. Markgraf von Brandenburg (Marggraf Friderichen zu Brandenburg) vertragen. Bischof Rudolf von Scherenberg muss der Familie von Rosenberg für die eingenommenen Güter, Stadt, Amt und Schloss Prosselsheim (prassoltzheim) und Röttingen (Rottingen), mit deren Zugehörungen und etlichen anderen Gütern, Abnutzungskosten und Schäden 8500 Gulden auf zwei Raten bezahlen. Darüber gibt es einen Vertrag.
Kunigunde Besserer (Kunigund besserm), die Tochter von Ritter Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenbergs ritters) und ihr Hauswirt Johann Besserer (hans besserer) stimmen dem vorher genannten Vertrag zu.