Die Herren von Grumbach erhalten das Schloss Roßberg (Rosberg) vom Hochstift Würzburg zu Lehen.
Am 12. Oktober 1406 verpfändet Bischof Johann von Egloffstein seinen Anteil am Schloss Roßberg (Rosberg) für 200 Gulden an Wilhelm von Epdorf (wilhelmen von Epdorff). Der Anteil wurde vermutlich wiedergelöst. Der Bischof schuldet, aufgrund zweier Briefe, Wilhelm von Stettenberg (wilhelmen von Stettenberg) und seiner Ehefrau Hedwig (hedwigen) 60 Rheinische Gulden. Der eine Brief handelt von (bingen), der andere von einem Teil des Schlosses Roßberg, den er ihnen bis zum 22. Februar 1412 verspricht zu bezahlen.
Heinrich von Thunfeld (Thüngeleben) und seine Ehefrau Hedwig (Hedwig) verkaufen Bischof Johann von Egloffstein und dessen Stift ein Viertel des Schlosses Roßberg (Schloss zu Rasberg) mit all seinen Zugehörungen, Freiheiten, Rechten, Zinsen, Gülten, Weingärten und Erkern, bewohnten und nichtbewohnten Teilen für 1500 Pfund Würzburger Währung. Eberhard Schenk von Roßberg (Eberharten Schencken zum Rosberg) und seinen Erben bleibt das Recht auf Wiederkauf erhalten.
Heinrich von Dingsleben und seine Ehefrau Hedwig (Hainrich von Dingsleuben und sein hausfraw Hedwig) verkaufen ihr Viertel des Schlosses Roßberg an Bischof Johann von Egloffstein für 950 Pfund Haller. Für diese Summe verschreibt er Bischof Heinrich von Dingsleben die Vogtei zu Gadheim (Gadhaim) mit allen Zugehörungen für 232 Gulden. Nachdem Heinrich von Dingsleben dem Bischof 60 Gulden vorgestreckt hat, um die Vogtei zu Gadheim von Eberhard Schenk von Roßberg (Eberhart Schenck) auslösen kann, verschreibt er ihm 100 Gulden auf die Steuer, die als nächstes anfällt.
Der Domherr Graf Eberhard von Wertheim (Eberhart von wertheime) verpfändet seinen Anteil am Schloss Roßberg (schloss Rosberg), welchen er vom Würzburger Bischof und dessen Stift erhalten hat, für 850 Pfund Haller. Das beinhaltet ein Achtel des Schlosses Roßberg, das von dem verstorbenen Dingsleben (dingesleben) verpfändet wurde sowie die Weingärten, Erker, Holz, Wiesen, Weine, Weiden und seinen Zugehörungen an Johann Zollner von Rottenstein (Jorgen zelnem von Rottenstein) und dessen Erben. Auch die Briefe, die er und Balthasar von Maßbach (Balthasar von Masbach) besitzen gehen an die Familie Zollner von Rottenstein. Wenn das Hochstift Würzburg diesen Teil wiederlösen möchte, sollen die Zollner dem Domkapitel den Anteil für die oben genannte Summe wiederlösen lassen und dem Stift die Wiederlösung gestatten.
Zwischen dem Schenk von Roßberg (Schenken vom Rosberg), der Stadt Würzburg und dem Dorf Dürrnbach (durbach von der marck) wird aufgrund des Holzes beim Schloss Roßberg (Rosberg) eine Untersuchung durchgeführt.