Fries verweist für Informationen über die Jahr- und Wochenmärkte in Gerolzhofen auf einen von ihm erstellten Eintrag einige Seiten vorher.
Fries gibt Hinweise zu Jahr- und Viehmärkten in seinen Quellen an.
Fries gibt die Privilegien des Hochstifts Würzburg an, die die Bischöfe aus den Händen der Könige erhalten haben. Hierbei handelt es sich um Bergwerksrechte, das Befestigungsrecht, das Schirmrecht für Klöster, Bestätigungen, Bekräftigung und Präzisierung der Rechte des Stifts, Beschränkung der Rechte anderer Reichsstände, die geistlichen Rechte sowie das geistliche Gericht, Gerichtsrechte außerhalb des Hochstifts, das Landgericht zu Würzburg und seine Gebrechen, Messen und Jahrmärkte, Münzrechte, Regalien, Reichslehen in den Händen des Stifts, Wildbann, Forstrechte, Zentgericht und Halsgericht sowie Zoll. Fries verweist auf die Einträge unter den jeweiligen Buchstaben in der Hohen Registratur.
Der Jahrmarkt Frickenhausens findet jährlich am Tag des Heiligen Gallus (16. Oktober) statt.
Kaiser Ludwig der Bayer verleiht Eltmann das Stadtrecht nach Gelnhäuser Recht sowie das Recht auf einen Wochenmarkt an jedem Donnerstag. Außer diesen Wochenmärkten dürfen sie jährlich einen Jahrmarkt abhalten.
In Gerolzhofen (Geroldshofen) gibt es sechs Jahrmärkte: am sechsten Sonntag nach Ostern (vf Sontag nach Vocem Jocunditatis), am achten Tag nach Trinitas (Sonntag nach Pfingsten) (Octava Trinitatis), am 16. Juli (Octava Kiliani), am 10. August (Laurentii), am 29. September (Michaelis) und am 14. Oktober (Burchardi).
Seit Menschengedenken hält die Stadt Röttingen am 29. September (an Sant Michelstag) einen Jahrmarkt ab. Weil dieser jedoch zu wenig Einnahmen generierte, gewährt Bischof Gottfried der Stadt noch einen weiteren Jahrmarkt am 23. April (vf einen ieden Sant Georgen tagk) und das Recht, an jedem Montag einen Wochenmarkt abzuhalten.
Bischof Lorenz von Bibra gewährt der Stadt Fladungen (Fladingen) einen neuen Wochenmarkt am Montag und bestätigt die vier alten Jahrmärkte, nämlich den am 22. Februar (vf petri Cathedra), den am 23. April (vf Sant Georgentag), den am 29. Juni (vf petri vnd pauli apostolorum) und den am 25. November (vf Sant Catherinen tag). Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschiebt auf Bitten der Fladunger Bürger diesen Wochenmarkt von Montag auf Samstag.
Nachdem Bischof Lorenz von Bibra die Jahrmärkte der Stadt Fladungen bestätigt hat und ihr einen Wochenmarkt, der am Montag abgehalten wird, gewährt hat, verlegt Bischof Konrad von Thüngen die Jahrmärkte auf Bitten der Bürger auf den 5. Fastensonntag (vf Sontag Judica), auf den 29. Juni (vf petri vnd pauli), auf den Sonntag nach dem 8. September (vf Sontag nach Nativitatis Marie) und den vierten auf den 25. November (vf Catherine). Dafür gibt er ihnen einen besiegelten Brief und das Marktgeleit. Der Tag des Wochenmarkts bleibt bei Montag.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verleiht Ebern einen Jahrmarkt.