Die Ritterschaft fordert, dass Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und das Hochstift Würzburg die komplette Ritterschaft Frankens (francken) in Kenntnis setzen, damit jeder über dessen Abwesenheit Bescheid weiß. Zudem soll dadurch klargestellt werden, wie sich gegenüber den anderen zu verhalten ist. So soll es bei einem friedlichen Zusammenleben bleiben und zu keinen Beschwerden kommen. Durch die Inkenntnissetzung sollen falsche Handlungen vermieden und das weitere Vorgehen vermittelt werden.
Während der Abwesenheit des Bischofs soll sich an die vorher beschlossenen Abmachungen gehalten werden. Notwendige Entscheidungen sollen so getroffen werden, dass sie sich nicht gegen den Bischof oder das Spital richten, sondern diese unterstützen.
Die Ritterschaft erscheint in stattlicher Anzahl an den zwei angegebenen Tagen in Würzburg. Die, die verhindert sind, haben sich schriftlich entschuldigt und versichern, dass sie sich gerade in einer so wichtigen Angelegenheit mit Land und Leuten nicht von der Ritterschaft absondern. Sie werden alles bewilligen, was der Rest der Ritterschaft auf den Versammlungen beschließt. Es wird sich bei der Ritterschaft bedankt, dass diese bei beiden Versammlungen erscheint und sich durch diese Teilnahme großer Gefahr aussetzt. Die Bitte, das Kriegsvolk von dem Hochstift Würzburg fernzuhalten und es zu bezahlen, wird bewilligt.
Die Obrigkeiten des Hochstifts Würzburg bewilligen eine Steuer. Jedes Haus hat einen Gulden und ein fünfjähriges Ungeld zu zahlen. Zudem wird ein Schreiben an die Ritterschaft versendet. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt und Herzog zu Franken (Francken) schicken der Ritterschaft einen Gruß. Die Ritterschaft soll sich am 30.07. und 20.08.1554 in Würzburg (Wirtzburg) versammeln. An diesen Tagen wird ihnen das Anliegen des Bischofs erläutert. Die Versammlungen sind dringend und haben schwerwiegende Ursachen. Grund hierfür ist, dass der Markgraf von Brandenburg, Albrecht II. Alcibiades (Marggraf albrechts von Brandenburg), die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) belagerte und nun die Kämpfenden ihren Einigungsverwandten drohen, das gleiche am Hochstift Würzburg zu tun. Die Kämpfenden fordern eine Bezahlung, da an ihnen ihre Besoldung nicht reicht. Das Kriegsvolk wird einen Krieg gegen das Hochstift führen, bei dem sie alles zerstören und niemanden unverschont lassen wird. Der Bischof sieht es als notwendig an, die Ritterschaft aufzufordern ihm mit Rat beizustehen. Sie sollen das Hochstift beraten, welche Möglichkeiten es gibt, die Last und das Kriegsvolk loszuwerden.
Die Ritterschaft bewilligt eine Steuer. Alle Untertanen des Hochstift Würzburgs, sowohl geistlich, als auch weltlich, die Lehen des Stifts innehaben, sollen einen bestimmten Betrag für ihre Häuser bezahlen. Für Behausungen, die 200 Gulden oder mehr wert sind sollen sie einen Gulden, für Häuser mit einem Wert von 100 Gulden einen halben Gulden und für Behausungen, die unter 100 Gulden wert sind, soll der zugehörige Ort einen Gulden für diese auslegen und bezahlen. Das Geld soll in acht, spätestens 14 Tagen eingetrieben und den Vorgesetzten in Würzburg (wirtzburg) übergeben werden. Mit diesem Geld soll unter anderem das Kriegsvolk bezahlt werden.
Durch den Krieg steht das Hochstift Würzburg in Schulden. Durch diese ist das Stift gefährdet, Teile seines Landes und seiner Leute zu verlieren oder diese verpfänden und verkaufen zu müssen. Da das Hochstift ohne den Rat und der Hilfe der Ritterschaft nicht weiß, wie es aus der Situation heraus kommt und das Land und die Leute nicht in das Verderben stürzen will, sondern die Last im Laufe der Zeit verschwinden lassen möchte, bittet das Stift die Ritterschaft um deren Einverständnis zur Einführung der Steuer.
Ein Ungeld auf fünf Jahre, wird von dem Hochstift Würzburg, deren Prälaten, Geistlichkeit und den Landständen bewilligt. In den folgenden fünf Jahren sollen alle Wirte und Gastgeber des Hochstifts, die Wein ausschenken, für jede Maß einen neuen Pfenning als Ungeld bezahlen. Sollte jedoch ein Wirt oder Gastgeber eine oder mehrer Schenkstätten führen, die er von jemandem anderen, als dem Hochstift als Lehen erhalten hat, so will das Stift den Lehensherren um Einverständnis für die Zahlung des Ungelds bitten. Zwei Drittel des Ungelds gehen an das Hochstift, das restliche Drittel steht der Ritterschaft zu. Das Ungeld wird vierteljährlich eingesammelt. Der Rat der Abgeordneten aus der Ritterschaft entscheidet, wofür die Steuer genutzt wird.
Auch die Angehörigen der Ritterschaft sollen das Ungeld bezahlen. Dies besagt der bereits verschickte und gedruckte Ordnungszettel. Wenn jemand dies für ungerecht empfindet, dann kann die Ritterschaft Änderungen vornehmen. Das Hochstift Würzburg und dessen Domkapitel geben darüber ein Revers aus. Das Stift fordert die Angehörigen sowohl von weltlicher, als auch geistlicher Seite auf, die Verordnung auszuführen, damit sowohl das Geld von den Häusern, als auch das Ungeld eingesammelt und an die Verantwortlichen in Würzburg übergeben werden kann.
Das Hochstift bittet um Einsehen, in welcher schweren Lage es sich befindet und um Anerkennung der Bemühungen des Erhalts ihres Landes und Leute. Aufgrund dessen bitten sie als Hilfe um ein Anlehen. Ebenso hat das Stift diese Bitte auch an die Gesandten der Ritterschaft weitergegeben. Sie fragen die Person zudem, ob sie noch Weitere kennen, die dem Stift Geld leihen können. Im Gegenzug würde das Hochstift das Geld mit einem guten Zinssatz zurückzahlen und für ein friedliches Leben sorgen. Sie würden dem Stift einen großen Gefallen tun, wenn sie dies tun würden. Wie viel letztendlich verliehen wurde ist in der Kammer aufgezeichnet. Fries schreibt, es handele sich um 50.000 Gulden.
In Würzburg (wirtzburg) wird ein Pädagogium und eine Schule erbaut. Darüber wird die Ritterschaft durch Bischof Friedrich von Wirsberg informiert. Er schickt seinen Gruß. Der Empfänger des Schreibens, Angehörige des Hochstift Würzburgs, dem Stift angehörige Lehensleute und die Ritterschaft haben das Stift gebeten, dass ein Pädagogium und eine Schule im Hochstift Würzburg erbaut werden. Die Gründe dafür sind vielzählig. Jedoch ist das Stift gerade mit anderen Ausgaben ausgelastet, so dass es die Kosten für das Pädagogium weder selbst übernehmen kannn noch will. Dennoch möchte es die Förderung des gemeinen Nutzen und der Jugendlichen nicht unterlassen.