Bischof Lorenz von Bibra schreibt der versammelten Ritterschaft zu Münnerstadt (Munerstat) und entschuldigt sich für sein Nichterscheinen beim Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim). Seine Begründung ist, dass er sich mit ihnen bereits vor drei Jahren auf dem Rittertag zu Bad Windsheim bezüglich etlicher Mängel und Gebrechen verglichen hat. Er und sein Domkapitel haben ihre Beschwerden vernommen und bezüglich der geistlichen und weltlichen Gerichte bereits mehr getan als gefordert war, was die Ritterschaft auch dankbar angenommen hat. Er will sich an den Vertrag, der zwischen ihren Vorgängern geschlossen wurde, halten. Da ihn die Ritterschaft jedoch wegen derselben Sachen erneut nach Bad Windsheim beordert, hält er es nicht für nötig, ihrer Bitte nachzukommen. Außerdem möchte er mit niemandem verhandeln, der kein Angehöriger des Hochstifts ist. Daher bittet er die Ritterschaft darum, bei dem alten Vertrag zu bleiben und sich nicht von andern zu ihrem Nachteil verführen zu lassen.
Bischof Lorenz von Bibra und das Domkapitel schicken den Dechant Thomas von Stein zum Altenstein (Thoma vom Stein), Johann Schott (Hans Schotten) und Doktor Kilian Münch (Kilian Munichen) auf den Rittertag zu Münnerstadt, um dort einen Vortrag im Namen des Bischofs zu halten.
Bischof Lorenz von Bibra und seinem Domkapitel gefält es nicht, dass die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) beschlossen hat, einen Hauptmann zu wählen, dem sie sich verpflichten wollen. Dies wäre auch für die Angehörigen des Hochstifts von Nachteil, weshalb der Bischof die Ritterschaft bittet, dies nicht zu tun und sich ihm gegenüber treu zu verhalten, wie dies auch ihre Vorfahren getan haben.
Die Ritterschaft antwortet Bischof Lorenz von Bibra auf den Vortrag seiner Gesandten. Sie schreiben, dass sie sich an das halten möchten, was sie auf dem Rittertag zu Münnerstadt beschließen. Sie sind sich sicher, dass ihre Handlungen dem Bischof und seinem Domkapitel gefallen. Sie verstehen nicht, wie ihre Handlungen dem Bischof zuwider sein sollen.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt an Grafen, Herren und Ritterschaft, als Antwort auf Beschwerden bezüglich der geistlichen und weltlichen Gerichte. Solche Beschwerden kommen bereits unter seinem Vorgänger auf und werden nicht zu voller Zufriedenheit geklärt. Der Bischof erkennt diese Beschwerden an und erklärt sich bereit, diese zusammen mit seinem Domkapitel zu bereinigen. Eine Abschrift dieses Schreibens schickt der Bischof auch nach Schweinfurt (Schweinfurt).
Die Grafen, Herren und Ritterschaft des Hochstifts Würzburg tragen auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) den Kurfürsten, Fürsten und Ständen einen Bittbrief vor, in dem sie um eine schnelle rechtliche Austragung ihrer Beschwerden bitten. Bischof Konrad von Thüngen gibt der Ritterschaft eine Antwort darauf.
Die Ritterschaft trägt den Kurfürsten einen Bittbrief zur schnellen rechtlichen Austragung ihrer Beschwerden vor, da diese nicht beseitigt werden. Aus diesem Grund wird ein kleiner Ausschuss gebildet, von dem die Ritterschaft jedoch auch keine Antwort erhält, weshalb sie nicht wissen, ob ihren Bitten stattgegeben wird. Sie bitten weiterhin, ob sich nicht andere Kurfürsten und Fürsten finden lassen, die sich ihrer Probleme annehmen können, da die Hochstifte Würzburg und Bamberg, sowie die Markgrafschaft Brandenburg diesen Rechtsstreit bereits seit einigen Jahren mit der fränkischen Ritterschaft führen, ohne dass es jemals zu einer Entscheidung kommt.
Bischof Konrad von Thüngen zweifelt nicht daran, dass die gegenwärtigen 99 Anwesenden mitbekommen haben, wie er vor dem Reichsrat im Sinne der fränkischen Ritterschaft verhandelt hat. Dieses Anliegen entspricht der üblichen Rechtsprechung und wird wahrscheinlich beschlossen werden.
Bischof Konrad von Thüngen ist optimistisch, der Ritterschaft bald mitteilen zu können, dass ihr Antrag auf rechtliche Austragung ihrer Beschwerden bewilligt wird. Falls dies nicht geschehen sollte, kann er ohne sein Domkapitel keine genauere Auskunft über ein weiteres Vorgehen geben. Um den Frieden zu wahren bietet er den zum Hochstift Würzburg gehörigen Rittern an, ihnen zusammen mit seinem Domkapitel eine Antwort zu geben und ihnen Recht zukommen zu lassen.
Es folgt die Klage der Ritterschaft gegen das Hochstift Bamberg. Der Bischof soll seine Hofräte, Amtsleute, Diener und andere einbinden, damit sie nicht auf Gaben oder Geschenke anderer angewiesen sind. Auch will der Bischof keinen vom Adel anhören, ohne dass zwei oder drei Kapitelsherrn anwesend sind. Beim vorherigen Bischof hatten sie immer freien Zugang.