Fürsten, Grafen, Herren und Ritterschaft senden etliche Gesandte zu Bischof Konrad von Thüngen und seinem Domkapitel. Sie lassen diesen ausrichten, dass der Adel durch Beschwerden aus Franken und den Umländern und den daraus resultierenden Handlungen vom Kaiser sowie den Reichsständen verdächtigt wird. Aufgrund der ungerechten Behandlung im Jahr 1522, und damit dies zukünfitg nicht mehr vorkommt, schließen sie sich zusammen, wie ihre Vorfahren dies in einer solchen Situation auch getan haben. Sie bitten den Bischof und das Domkapitel um Unterstützung. Diese sollen sie vor unrechtmäßigen Handlungen schützen, wie deren Vorgänger dies auch bei ihren Vorfahren getan haben.
Bischof und Domkapitel sollen alte Verträge mit der Ritterschaft berücksichtigen, in denen steht, dass sie sich in Bund oder Bündnis begeben wollen. Sie sollen den Gemeinen Pfennig keinen Auswärtigen zukommen lassen, da diese dadurch die Möglichkeit bekommen durch das Hochstift zu ziehen und dem Adel und anderen Stiftsangehörigen Schaden zuzufügen. Dechant und Domkapitel erhalten ebenfalls ein Schreiben der Ritterschaft.
Bischof Konrad von Thüngen antwortet auf ein Schreiben der Ritterschaft und sagt, dass die Beschwerdeartikel, um die es in dem Schreiben geht, weder bei diesem beigelegt sind, noch, dass er diese erhalten hat. Er weiß auch nichts von alten Verträgen, die in dem Schreiben erwähnt sind. Ihm ist nur ein Vertrag bekannt, der vor 60 Jahren von Bischof Johann von Grumbach und dessen Domkapitel verfasst wurde und und sich seit dem in Gebrauch befindet. Sollten weitere Beschwerden vorliegen, sollen ihm diese vorgetragen werden. Er erklärt sich jedoch bereit, den Vertrag, den die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt verfasst hat, anzuerkennen.
Es soll etliche Schmähreden, Bischof Konrad von Thüngen und sein Domkapitel betreffend, auf dem Rittertag zu Schweinfurt geben, die später weiter verbreitet und gedruckt werden. In diesen wird gesagt, dass sich der Bischof ungebürlich verhalten hätte. Er bietet den Grafen, Herren und der Ritterschaft jedoch an, sollten sie sich mit ihren Diensten und Anderem dem Hochstift gegenüber treu verhalten, wie es ihre Vorfahren getan haben, will er sie nach geltendem Recht vor nicht gerechtfertigter Gewalt schützen und so handeln, wie es ihm als Fürst des Reichs möglich ist.
Die Ritterschaft bittet Bischof Konrad von Thüngen darum, den Heereszug des Schwäbischen Bundes durch Franken abzuwenden. Er soll die Verantwortlichen nach der Ordnung des Heiligen Reiches und des Landfriedens oder als einer der Fränkischen Fürsten mitsamt seinem Domkapitel zur Rechenschaft ziehen. Die Beteiligten an diesem Heereszug sollen von ihren jeweiligen Fürsten bestraft werden. Sollte sich um diese Sache nicht gekümmert werden, muss die Ritterschaft sich Hilfe an anderer Stelle suchen.
Die Ritterschaft schreibt Bischof Konrad von Thüngen auf dem Rittertag zu Bamberg (Bamberg), dass sie einen weiteren Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) veranstaltet. Sie bitten ihn darum, mitsamt seines Domkapitels dort hinzukommen, um mit ihnen zu verhandeln.
Bischof Konrad von Thüngen und der Bamberger Bischof Weigand von Redwitz treffen sich in Zeil am Main (zeil) und beschließen, dass ein Treffen mit den anderen Fürsten von Nöten ist. Zudem soll ein jeder Fürst auf die Bitten seiner jeweiligen Ritterschaft antworten. Die Bischöfe sprechen auch mit ihren Domkapiteln und beschließen, sich mit den anderen Fürsten zu einigen und der Ritterschaft zu verkünden, dass jeder Fürst dazu bereit sei, sich die Beschwerden seiner jeweiligen Ritterschaft anzuhören und zu versuchen, die Probleme zu beseitigen. Was ein jeder Fürst mit seiner Ritterschaft bespricht, darüber soll er die anderen informieren. Diesen Beschluss geben die Bischöfe an die Ihren weiter.
Wie sich Bischof Konrad von Thüngen und der Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb bezüglich ihrer Ritterschaft einigen und was ihre Domkapitel diesbezüglich verhandeln, ist im Büschel Ritterschaft vorhanden.
Fürsten, Grafen, Herren und Ritterschaft schicken Sylvester von Schaumberg (Siluestern von Schaumberg) und Friedrich von Redwitz (Fritzen von Redwitz) zu Bischof Konrad von Thüngen, um ihm vorzutragen, was sie auf dem Rittertag zu Bamberg (Bamberg) beschlossen haben. Der Bischof sagt ihnen, dass er sich mit seinem Domkapitel bespricht und ihnen eine Antwort zu Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (Wilhelmen von Hennenberg) schickt.
Die Bischöfe der drei Hochstifte Würzburg (Wirtzburg), Bamberg (Bamberg) und Eichstätt (aistat) beschließen, dass sie ihre Räte und zwei Kapitelsherren aus ihren Domkapitel auf den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) schicken, um zu beratschlagen, was sie der Ritterschaft auf ihre Werbung antworten sollen.