Bischof Wolfram verpfändet der Äbtissin und dem Konvent des Klosters Wechterswinkel ( Äbbtissin vnd Convent zu Weterswinkel) für 5 Pfund Haller jährlicher Zinsen das Dorf Unterelsbach (Unter Elspe).
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet Burg Wallburg sowie Stadt und Amt Eltmann dem Ritter Dietrich Fuchs von Traustadt bzw. Wallburg und Apel Fuchs von Eltmann (dietrichen riter und Aplen den Fuchsen) für 2000 Pfund Haller.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet die Burg Wallburg sowie Amt und Stadt Eltmann mit allen Rechten und dem Zehnten in Wettringen (Wetrungen) und Aidhausen (Ethausen) sowie den Zöllen in Eltmann (Eltmain) und Ebelsbach (Ebelspach) den Rittern Dietrich Fuchs zu Eltmann und Thomas Fuchs zu Eltmann, dem Sohn Dietrichs (hern dietrichen vater vnd hern Thoman seinem sone beden Fuchsen riteren), für 6000 rheinische und 1000 ungarische Gulden.
Für die Verpfändung Eltmanns und anderer Güter geben die beiden Ritter, Dietrich Fuchs zu Eltmann und sein Sohn Thomas Fuchs zu Eltmann (itztgemelte fuchse, vater und sun), Bischof Johann von Egloffstein einen Revers.
Der Ritter Dietrich Fuchs zu Eltmann und sein Sohn Thomas Fuchs zu Eltmann stellen Bischof Johann von Egloffstein und seinen Nachfolgern eine Urkunde aus, in der sie während der Laufzeit ihres Pfandvertrages über Eltmann, Wallburg und anderes den Bischöfen die Landbede oder Steuer sowie das Öffnungsrecht zugestehen, das den Bischöfen die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Die Heiligenmeister von Bernsfelden (Beringsfelden) kaufen im Jahr 1418 für 34 Gulden eine ewige Gülte auf 25 Morgen Äcker in Eisingen in Höhe von 2 Malter Korn und 1 Malter Hafer, die 1483 wieder gelöst wird. Laut Nachtragshand betrifft dies auch Euerhausen (Eurhausen) und Bernsfelden (Beringsfelden).
Die Zobel (Zöbele) besitzen in Eibelstadt Leibeigen, Güter und verschiedene Rechte, die Bischof Johann von Brunn der Witwe Herrin Irmela Zobel, geborene von Berlichingen (frawen Irmeln Zobelin geborn von Berlichingen witwe), für 1000 Gulden gekauft und dieselben Güter seinem Schwager Raban Hofwart (Raban Hofwarten seines schwagers) auf Wiederlösung verschriben.
Die Zobelschen Güter verschreibt Bischof Johann zusammen mit der Vogtei Adolf Marschall (Adolfen Marschalken) für 1000 Gulden. Die Nachtragshand vermerkt, das Pfand sei wieder ausgelöst worden. Im folgenden Jahr wird es an Haupt II. Marschall von Pappenheim, den Reichsmarschall, (Haupten Marschalk, des Reichs Marschalk) verpfändet. Fries merkt an, dass dies nicht unterdem angegebenen Vermerk zu finden sei, sondern in einer Kopie des Vizekanzlers, die er ihm zurückgegeben habe.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht Graf Wilhelm und Graf Friedrich von Castell 100 Gulden und vergleicht sich mit ihnen darauf, dass er ihnen weitere 1200 Gulden leihen werde und sie ihm im Gegenzug ihr Dorf Obereisenheim als Pfand auf Wiederlösung einsetzen werden.
Bischof Melchior verkauft Burkhard Klein aus Arnstein (Burkhern Clain von Arnstain) Schänke des Hochstifts in Eßleben (Eislebenalt Waldt Cramschnit) zu beschaffen, wovon ihm die Pfarrei Eßleben jährlich 6 Fuder als Frondienst geben soll und er das übrige selbst beschaffen möge. Dies alles geschehe nach Anweisung der Förster. Dies alles erhält Burkard Klein für 200 Gulden erblich mit der Auflage diese Privilegien nicht zu verschenken. Diese Bestimmungen wurden schon von Bischof Konrad von Thüngen den damaligen Besitzern und dem Schultheißen von Eisleben im Jahr 1537 gegeben; ebenso wie die Verpflichtung in jedem Jahr am 22. Februar 10 Gulden Steuern an die Kellerei von Arnstein zu zahlen und ein Fastnachthuhn zu geben.