Im Stift Würzburg und dem Herzogtum Franken ist es schon lange Sitte, dass Eigentumsübertragungen (Kauf, Schenkung etc.) auf eine besondere Art und Weise ablaufen müssen. Die Eigentumsübertragung geschieht entweder vor dem Landgericht und wird in das Landgerichtsbuch eingetragen oder wird außergerichtlich in einer Urkunde schriftlich festgehalten.
Fries beschreibt die Art und Weise, in der Eigentumsübertragungen vonstatten gehen, nämlich mit Mund, Hand und Halm. Der Eigentümer muss die Veränderung des Eigentums mündlich bestätigen. Mit einem Handschlag wird dem neuen Besitzer die Treue gegeben und der neue Besitzer erhält die Eigentumsrechte an den Gütern. Ein Strohhalm soll signalisieren, dass der ehemalige Besitzer das Eigentum an den Gütern vollständig abgibt. Zu Fries' Zeiten wird der Brauch in abgewandelter Form gehandhabt; die Eigentumsrechte werden mit dem Halm übergeben.
Graf Gottfried von Reichenbach (Graue Gotfrid von Reichenbach) gibt dem Domkapitel etliche Güter und bestätigt dies mit Hand und Halm.
Herr Heinrich von Hohenlohe (Hainrich von Hohenlohe) verkauft seine Gülte und Güter zu Volkach an das Stift Würzburg und bestätigt dies mit Mund, Hand und Halm.
Herr Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid von Hohenloh) verkauft dem Stift Würzburg seinen Teil an Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsfelt) und besiegelt die Übereignung mit Mund, Hand und Halm.
Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Craft von Hohenloh) verkauft Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift Würzburg die Städte und Schlösser Röttingen (Rotingen), Ingolstadt (Jngelstat) und Reichenberg (Reichenberg) mitsamt ihrer Zu- und Einbehörungen für 17.000 Pfund Heller. Das Geschäft wird mit Mund, Hand und Halm bekräftigt.
Fries konstatiert, dass 1350 6 Malter Weizen und 27,5 Malter Korn für 234,5 Pfund Heller gekauft werden. Nach dieser Wertberechung ist ein Malter 7 Pfund wert.
Gestrichener Eintrag: Herr Konrad von Bickenbach (Conrad von Bickenbach) verkauft die Schlösser Hohenlandsberg (Hohenberg) und Allersberg (Allersberg) mit ihren Zu- und Einbehörungen für 22.000 Gulden und übergibt das Eigentum wie im Stift Würzburg und im Herzogtum Franken üblich durch Mund, Hand und Halm.
Graf Poppo von Eberstein (Graue Bop von Eberstain) verkauft seine Hälfte an der Stadt Widdern (Widern) für 7000 Kleine Gulden an das Stuft Würzburg. Das geschäft wird mit Halm, Hand und Mund bestätigt.
Frau Mechthild von Lisberg (fraw Machthild von Liebssperg) und ihr Sohne Friedrich (Fridrich) verkaufen Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift in den Ämtern Arnstein (Arnstain) und Karlburg (Carlburg) für 900 Gulden: 8 Fuder Gültwein 74 Malter Korn 54 Pfund Heller 9 Morgen Wiesen ein zum Kammerforst gehörendes Gehölz und ihre Leibeigenen