Der Bischöfliche Rat Konrads von Thüngen rät ihm, die Ausrufung der Ritterschaft, einen Rittertag zu Schweinfurt zu veranstalten, zu verschriftlichen und ihnen zukommen zu lassen, damit die gemeine Ritterschaft rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt wird.
Die Hauptmänner der sechs Ritterkantone und andere Grafen, Herren und Ritter verfassen auf dem Rittertag zu Schweinfurt ein Schreiben an Bischof Konrad von Thüngen, in dem sie ihm mitteilen, dass sie Kaiser, Kurfürsten, Fürsten und Stände auf dem kommenden Reichstag - oder später den Stadthaltern und dem Reichsregiment zu Nürnberg (Nuremberg) - ihre Beschwerden, die sie auf dem Rittertag formuliert haben, vortragen wollen. Möchte der Bischof den Vortrag dieser Beschwerden vor dem Kaiser verhindern, so soll er der Ritterschaft behilflich sein und bei althergekommenen Vereinbarungen bleiben. Er soll seinen Räten befehlen, mit den Abgesandten der Ritterschaft zu reisen, damit sie sich gemeinsam vor dem Reichsregiment gegen die Einführung neuer Abgaben einsetzen können.
Bischof Konrad von Thüngen leitet seine Antwort an die Ritterschaft samt der Einigung der Adligen und der Schrift der Hauptmänner an sein Ratsmitglied Doktor Nikolaus Geise von Hanau (rath doctori Hanaw) in Nürnberg (Nuremberg) weiter. Dieser schreibt ihm zurück.
Bischof Konrad von Thüngen befiehlt seinem Rat, mit den Hauptleuten und Räten des Schwäbischen Bunds um eine Abwendung des Heereszugs des Bunds zu verhandeln. Geht der Bund gegen Friedensbrecher und des Friedensbruchs Verdächtigte vor, so steht es ihm als Fürst des Reichs nicht zu, diese zu verteidigen oder zu schützen. Wird aber unrechtmäßig gegen einen Stiftsangehörigen oder -verwandten vorgegangen, hat der Bischof mit Zeisolf von Rosenberg (Zaiselphen von Rosenberg) und Philipp von Mosbach (philipsen von Mosbach ) ausgemacht, dass diese denjenigen unterstützen.
Die Bischöfe der drei Hochstifte Würzburg (Wirtzburg), Bamberg (Bamberg) und Eichstätt (aistat) beschließen, dass sie ihre Räte und zwei Kapitelsherren aus ihren Domkapitel auf den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) schicken, um zu beratschlagen, was sie der Ritterschaft auf ihre Werbung antworten sollen.
Die Bischöflichen Räte und jeweils der Domdechant und ein Domherr des Domkapitels der drei Hochstifte Bamberg (Bamberg), Würzburg (Wirtzburg) und Eichstätt (aistat) treffen sich, um sich zu besprechen. Damit auf dem Rittertag zu Bad Windsheim jedoch keine Fortschritte gemacht werden, ist es den Fürsten nicht nötig, der Ritterschaft auf ihr Werben zu antworten. Sollten sie jedoch einen weiteren Rittertag ausrufen, zu dem sie die Fürsten einladen, sollen sie sich dermaßen erzeigen, dass es den Fürsten entgegenkommt.
Laut der Ritterschaft sei es nötig, dass, wenn sie einen neuen Rittertag ansetzen, die Fürsten dort persönlich erscheinen. Man einigt sich jedoch darauf, dass die Fürsten ihre Räte und deren Domkapitel Gesandte schicken, um sich anzuhören, was die Ritterschaft zu sagen hat. Dadurch käme es zu weniger Auseinandersetzungen. Die Gesandten sollen dann das Vorgetragene an ihre Fürsten und Domkapitel weitergeben.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schickt eine Gesandtschaft auf den Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt). Darunter befinden sich der Propst von Comburg Daniel Stiebar (Dameln Stibarn), Valentin von Münster (Valte von Munster), Georg Ludwig von Seinsheim (Jorg Ludwig von Sainsheim) und Johann Zobel von Giebelstadt (Hans zobeln). Was bei den Verhandlungen an diesem Tag besprochen wird, ist nicht bekannt. Bekannt ist, dass die Ritterschaft eine Antwort gibt, in der sie beteuert, dass sie über die Reise zum Konzil und die Abwesenheit des Bischofs Bescheid weiß und über die Bewahrung des Hochstifts während dessen Abwesenheit verhandelt. Zudem wünschen sie dem Bischof viel Glück für das Konzil in Trient (Trient).
Die Abgesandten des Würzburger Rates schreiben Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt, was sie mit der Ritterschaft bezüglich der Streitigkeiten auf beiden Seiten verhandelt haben. Darauf antwortet der Bischof: Da sie anbringen, dass es Streitigkeiten und Beschwerden gegen den jeweils anderen gibt, soll ein vertraulicher Vertrag gemacht werden, damit beide Parteien wissen, wie er zu den Ausseinandersetzung steht. Dies soll der Ritterschaft verkündet werden. Der Bischof ist der Meinung, dass die Uneinigkeiten gefährlich werden könnten, weshalb er findet, dass es nicht schaden kann ein gegenseitges Verständnis und Sicherheit herzustellen. Da er nicht weiß, wie die Vorstellungen der Ritterschaft sind, erlässt er keine Instruktionen.
Die gesandten Räte geben an, man wolle in diesen gefährlichen Zeiten nicht in unvorhersehbare Schwierigkeiten kommen. Deshalb sind sie befugt und geneigt, die Beschwerden und Anliegen der Ritterschaft anzuhören und darüber zu beraten, welche Lösungen für alle vorteilhaft wären. Allerdings müssen die Anliegen der Ritterschaft dafür an das Domkapitel weitergegeben werden.