Als Bischof Hermann sich im Dienst Kaiser Friedrichs II. außerhalb des Hochstifts befindet, nimmt Herr Albrecht von Endsee (her Albrecht von Entsehe) die Burg Endsee (schloß Entsehe) gewaltsam ein, die dem Hochstift durch Kauf und Titel gehörte. Bischof Hermann klagt gegen Albrecht von Endsee beim Kaiser, der sich in Pordenone (zu Portenaw) nach einem Urteilsspruch der Fürsten entschließt, Albrecht von Endsee zu verbannen.
Kurze Zeit, nachdem Bischof Hermann und das Stift die Hälfte von Burg Endsee gekauft hatten, muss Bischof Hermann im Dienst des Kaisers auf einem Kriegszug das Land verlassen. Albrecht von Endsee (her albrecht) glaubt anscheinend, Bischof Hermann werde nicht lebend zurückkommen, jagd den bischöflichen Keller aus der Burg und entzieht dem Hochstift sämtliche verkauften Güter. Aufgrund dieser Taten klagt Bischof Hermann Albrecht von Endsee beim Kaiser an und da er seine Klage gut führt und beweist, wird Albrecht von Endsee durch das Urteil der Fürsten, die sich in Pordenone ( zu Portennaw) befinden, vom Kaiser verbannt.
Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit den Burggrafen Johann III. und Friedrich VI. von Nürnberg (her Johannes vnd her fridrich Burggraven zu Nurenberg). Die Verbündeten ziehen mit ihren Heeren gegen die Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber (wider die von Rotenburg) und erobern Endsee (Endsehe) und mehrere andere Orte. Wie die Nachtragshand vermerkt, handelt es sich bei diesen Orten um Herbolzheim (Haboltzhaim), Nordenberg (Nortenberg), Lichtel (Lichtenthal), Gemeinfeld (Gemainsfeld).
Verschiedene Händel und Verträge mit Konrad und Hamann Echter (Conrad vnd Hermann den Echtern) liegen im Hof unter dem Stichwort Vehden.
Georg von Egloffstein (Georg von Eglofstain) war Helfer des Feinds des Hochstifts Würzburg, Konrad von Aufseß (Contzen von Auffsas). Bei Sandbach unterliegt er, verpflichtet sich dem Stift deswegen auf sechs Jahre und schwört Urfehde.
Hartung [von Egloffstein] kündigt aufgrund vieler vermeintlicher Schulden Bischof Rudolf von Scherenberg eine Fehde an, wird aber mit ihm wieder vertragen.
In den Urfehdvertrag [zur Beendigung der Fehde zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Hartung von Egloffstein] willigen auch dessen Vettern Konrad (Conrat), Hans (Hanns) und Lienhard (Linhart) ein.
Erzbischof Berthold von Mainz verträgt Bischof Rudolf von Würzburg und Graf Otto von Henneberg, die sich wegen des Stabes und der Umfrage am Dorfgericht von Euerdorf in einer Fehde befanden. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch das Dorf Hain und das Zentgericht von Aura.
Für Hans von Egloffstein (Hansen von Egloffstain), einen Feind aus Bamberg, wird ein nicht näher beschriebenes Mandat ausgestellt.
Andreas Gessner (Endres Gessner), Bürger in Bad Neustadt a. d. Saale (Neustatt an der Saal) stellt sich im Zweiten Markgrafenkrieg gegen das Hochstift Würzburg. Deshalb entzieht Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt ihm alle Güter, die Andreas Gessner in Neustadt a. d. Saale besitzt, und überträgt sie an seinen Rat Doktor Johann Balbo (doctorn Johannis Balbo seinem Rath). Laut dem Eintrag sind die Güter in Bad Neustadt a. d. Saale auf fünf Geschwister verteilt und Andreas Gessner besitzt dementsprechend nur ein Fünftel der Güter, die dann an Johann Balbo gehen.