Bischof Melchior verkauft Burkhard Klein aus Arnstein (Burkhern Clain von Arnstain) Schänke des Hochstifts in Eßleben (Eislebenalt Waldt Cramschnit) zu beschaffen, wovon ihm die Pfarrei Eßleben jährlich 6 Fuder als Frondienst geben soll und er das übrige selbst beschaffen möge. Dies alles geschehe nach Anweisung der Förster. Dies alles erhält Burkard Klein für 200 Gulden erblich mit der Auflage diese Privilegien nicht zu verschenken. Diese Bestimmungen wurden schon von Bischof Konrad von Thüngen den damaligen Besitzern und dem Schultheißen von Eisleben im Jahr 1537 gegeben; ebenso wie die Verpflichtung in jedem Jahr am 22. Februar 10 Gulden Steuern an die Kellerei von Arnstein zu zahlen und ein Fastnachthuhn zu geben.
Bischof Konrad von Bibra gibt den Wirten und Gastgebern in Bad Kissingen (Kisecken) eine Weisung, in der er vorgibt, wie es mit der Ausschenkung von Wein und Bier gehalten werden solle.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft die Schänke des Hochstifts in Prosselsheim (Brassoltshaim) mit den dazugehörigen Privilegien und der Hofreite, die von Bede, Huhn und Frondienst sowie sonstigen dörflichen Abgaben befreit ist, für 275 Gulden urtätlich an Bernhard Klapp (Klapp) und dessen Erben. Diese sollen jährlich an Petri Cathedra (22. Februar) zwölf Gulden und ein Fastnachtshuhn leisten. Die Schänke soll auch bei einem Besitzwechsel als Lehen empfangen und der fällige Handlohn abgegeben werden. Der Wein, der außerhalb von Prosselsheim (Prassoltshaim), Kürnach (Kurnach), Seligenstadt (Seligenstatt), Püssensheim (Busenshaim) und Dipbach (Dieppach) zugekauft wird, soll bei der nächstgelegenen Stelle verzollt werden.