Mit dem Aussterben derer von Lauer (Laur) fällt das Schloss Burglauer dem Hochstift heim, Fries kann aber den genauen Zeitpunkt nicht herausfinden.
Das Schloss Burglauer (Burcklaur) wird an die von Brunn (Brun) verpfändet, wobei sich das Hochstift ein ewiges Ablösungsrecht und das Öffnungsrecht vorbehält, das ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert. Diese Verschreibung wird aber nicht registriert. In der Folge übergeben die Brüder Peter und Johann von Brunn ihren Teil an Bischof Johann von Brunn, laut Fries ihr Vetter. Dieser stellt den Anteil am Schloss den Brüdern Anton und Johann von Brunn zu.
Anton von Brunn kommt wegen etlicher Vergehen in Haft und verzichtet in einer Urfehde schriftlich auf alle seine Rechte und Forderungen an Burglauer (Burcklaur) und stellt diese wieder dem Hochstift Würzburg zu.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Schloss Burglauer (Burcklaur) mit allen zugehörigen Rechten für 2200 Gulden an Anton und Johann von Brunn (Brun).
Bischof Johann von Brunn sagt Johann und Peter von Brunn (Brun) schriftlich zu, dass er auf ihre oder ihrer Erben Anton und Johann Bitte das Schloss Burglauer (Burcklaur) wieder an sie verpfändet und sie gegen Bezahlung der Pfandsumme als Pfandherren einsetzt. Außerdem erhöht Bischof Johann die Pfandsumme um 400 Gulden, die er den beiden ohnehin noch schuldig ist.
Bischof Johann von Grumbach löst das Schloss Burglauer (Burcklaur) von der Witwe Gute von Brunn wieder ab und übergibt ihr wegen ihres Schwagers Anton von Brunn (Brun) einen Schadlosbrief.
Bischof Johann von Grumbach verpfändet Schloss Burglauer mit den dazugehörigen Rechten für 2800 Gulden an die Brüder Jakob und Johann von Steinau (Stainau).
Bernhard von Steinau (Stainau) und Konrad von Hutten (Huten) tauschen mit Bischof Rudolf von Scherenbergs Genehmigung ihre Höfe in Burglauer (Burcklaur).
Utz von Redwitz (Redwitz) verkauft etliche Burggüter, Zehnten und andere Rechte in und um Burglauer (Burcklaur) für 1000 Gulden an Bischof Konrad von Thüngen.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet für 3000 Gulden einen jährlichen Zins von 200 Gulden auf der Kellerei von Mellrichstadt (Melrichstatt) und Schloss und Amt Burglauer an Balthasar von Ostheim (Osthaim).