Die Nachricht über den Tod Kaiser Maximilians I. verbreitet sich schnell im In- und Ausland. Es werden sich Sorgen um die Gnade Gottes sowie ein ordentliches Gedenken an den verstorbenen Kaiser gemacht, um Unheil zu vermeiden. Aus diesen und anderen Gründen halten es die sechs Ritterkantone der fränkischen Ritterschaft für notwendig, einen Rittertag zu Schweinfurt auszurufen, an dem sie sich gemeinsam versammeln. Der einzige zulässige Grund für ein Nichterscheinen ist Gottegewalt.
Die Gesandten des Hochstifts Würzburg beratschlagen sich mit den beiden Grafen Wilhelm und Hermann von Henneberg (von Hennenberg graf wilhelmen vnd graf Herman) auf dem Rittertag zu Schweinfurt. Die beiden Grafen zeigen den Abgesandten, welche Anwesenden zum Hochstift Würzburg gehören, damit diese die Werbung des Bischofs vortragen können. Diese Werbung wird vorgetragen und den nicht anwesenden Grafen zugesendet.
Am Rittertag zu Schweinfurt lässt Bischof Konrad von Thüngen durch seinen Kanzler Johann von Lichtenstein (Hansen von lichtenstein) eine Werbung an die dem Hochstift Würzburg zugehörigen Grafen, Herren und der Ritterschaft zu Schweinfurt (Schweinfurt) ausgehen. Die Werbung hat folgenden Inhalt: Sollte einer Person bei den Verhandlungen an diesem Tag ein Nachteil entstehen, kann diese sich an den Bischof wenden und mit ihm verhandeln. Wird jedoch etwas beschlossen, das gegen das Althergekommene spricht, möchte der Bischof die Versammelten an die Vereinbarungen erinnern, die diese mit seinen Vorgängern geschlossen haben. Er möchte die Ritterschaft auch darauf hinweisen, dass sie dem selben Hochstift angehören und nichts beschließen sollen, was diesem schaden würde. Bei Zweifeln an seinen Aussagen verweist er sie an Althergekommenes und alte Verträge.
Der Ritter Adam von Schaumberg (adam von Schaumberg) antwortet auf die Werbung des Bischofs und sagt, dass die Grafen, Herren und Ritterschaft des Hochstifts Würzburg diese vernommen haben und sich dafür bedanken. Die Werbung wird positiv aufgenommen und die angesprochenen Personen erklären sich damit einverstanden, mit dem Hochstift zusammenzuarbeiten und bei ihren althergekommenen Vereinbarungen zu bleiben. Sie wollen nichts unternehmen, dass dem Hochstift nachteilig ist und den nicht anwesenden Grafen und anderen Adeligen die Werbung weiterleiten und sich mit diesen beraten. Ein weiterer Rittertag wird für den Tag Exaudi zu Schweinfurt (Schweinfurt) festgelegt.
Bischof Konrad von Thüngen schreibt an Grafen, Herren und Ritterschaft, als Antwort auf Beschwerden bezüglich der geistlichen und weltlichen Gerichte. Solche Beschwerden kommen bereits unter seinem Vorgänger auf und werden nicht zu voller Zufriedenheit geklärt. Der Bischof erkennt diese Beschwerden an und erklärt sich bereit, diese zusammen mit seinem Domkapitel zu bereinigen. Eine Abschrift dieses Schreibens schickt der Bischof auch nach Schweinfurt (Schweinfurt).
Die Ritterschaft, Grafen und Herren rufen abermals einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) aus. Bischof Konrad von Thüngen lässt dort von seinen Räten werben.
Die Ritterschaft ruft abermals einen Rittertag für den Vorabend von Pauli Conversio zu Schweinfurt (Schweinfurt) aus. Diese Versammlung wird einberufen, nachdem etliche Güter, die zuvor seit langem im Besitz der Familien der Ritter waren, an andere Adlige gehen sollen. Dies wird jedoch abgewendet.
Der Bischöfliche Rat Konrads von Thüngen rät ihm, die Ausrufung der Ritterschaft, einen Rittertag zu Schweinfurt zu veranstalten, zu verschriftlichen und ihnen zukommen zu lassen, damit die gemeine Ritterschaft rechtzeitig davon in Kenntnis gesetzt wird.
Bischof Konrad von Thüngen wird darüber unterrichtet, was die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt beschließt. 1. Es wird beschlossen, den Gemeinen Pfennig als Abgabe einzuführen. Dadurch entsteht eine Pflicht diesen abzugeben. Details über Einnahme und Verwendung sind ungeklärt.
2. Man soll es unterlassen, die Ritterschaft durch Mandate von ihrem Dienst abzubringen. Falls dieser Dienst entzogen werden sollte, wird der Zusammenhalt des Adels gefährdet.