Die Arnsteiner (Arnstain) Bürgerfamilie Wolf (Wolf) erhält die Erlaubnis, am Riedener Mühlbach (Rederbach) bei Mühlhausen (Mulhauser markung) im Amt Arnstein (Arnstain) eine neue Mühle zu bauen, die sie fortan vom Hochstift als Lehen empfangen sollen.
Wie der Ort Asbach (Aspach) ein Lehen des Hochstifts Würzburg geworden ist, kann im Liber 1 feudorum Laurentii fo. 78 nachgelesen werden.
Konrad von Rosenberg (Rosenberg) empfängt alle seine Güter im Dorf Erfeld (Arnsveld) als Lehen von Bischof Johann von Egloffstein.
Bischof Johann von Brunn verleiht zwei Lehen, das sogenannte horandsche Lehen und das sogenannte irmutische Lehen, an Graf Johann von Wertheim (Johannsen v. Werthaim(). Diese Lehen empfängt er jedoch nicht als Graf, sondern als Edelmann.
Heinrich Fuchs von Bischofsheim (Hainz Fuchs) trägt zu Sendelbach (zu Sendelbach) zahlreiche Güter der Familie Rotenhan (Rotenhoener) zu Afterlehen. Vom Hochstift Würzburg empfängt er diese Güter als Mannlehen. Die Adeligen zu Rotenhan wollen Heinz Fuchs jedoch nicht belehnen, so dass Bischof Johann von Brunn dies vornimmt.
Graf Wilhelm von Henneberg gibt den Ort Aschenhausen, in der Grafschaft Henneberg gelegen, als Lehen an Konrad von Uetterodt (Utenrode). Jener beginnt, am dortigen Schloss Baumaßnahmen durchzuführen, was ihm jedoch vom Hochstift Würzburg verboten wird.
Bischof Johann von Brunn verleiht an Karl von Heßberg (Hespurg) das Mannlehen, das Wild in den Wildbannen des Stifts mit der Armbrust und mit Vögeln jagen zu dürfen (Beizjagd), auf Lebenszeit.
Auf Bitte von Markus von Rotenhan (Rotenhan) vergönnt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg seiner Dienerin N. Sturz (Sturzin) Einkünfte in Höhe von 300 Gulden von mehreren Lehen auf Lebenszeit.
Georg Truchsess von Baldersheim (Truchsess zu Baldershaim) übergibt die Burg Aub (Awe), seinen Anteil am Ort sowie etliche Gefälle und Nutzungsrechte für 1000 Gulden dem Hochstift Würzburg als ritterliches Mannlehen.
Georg Truchsess (Truchsess) von Baldersheim trägt ein Viertel an der Stadt Aub als ein Lehen der Pfalzgrafen Ludwig V. und Friedrich II. Der Truchsess von Baldersheim empfängt diesen Anteil an der Stadt als Lehen von Bischof Lorenz von Bibra.