Abt Rudolf von Heilsbronn (Hailsbrun) gibt dem Würzburger Bischof Berthold von Sternberg 300 Pfund Heller. Im Gegenzug überlässt der Bischof dem Kloster die Rechte des Hochstifts am Hof des Klosters in Randersacker (zum Felthor genennet). Diese Recht umfassen u.a die Abgaben- und Obrigkeitsrechte. Der Vorgang wird durch Erzbischof Gerhard von Mainz bestätigt. Die 300 Pfund Heller verwendet Berthold von Sternberg zum Kauf der Burg und der Herrschaft Löwenstein (Lebenstain).
Heidacher, Alfred: Die Entstehungs- und Wirtschaftsgeschichte des Klosters Heilsbronn bis zum Ende des 15. Jahrhunderts. Gründung, Gründer, Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte, Bonn 1955.
Bischof Rudolf von Scherenberg erwirbt für 200 Gulden zwei Burggüter im Amt Arnstein mit ihren Zugehörungen von Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Fuchs) und seinen Vormündern. Laut Nachtragsschreiber sind auch die Orte Maria Sondheim (Sunthaim) und Rieden (Rieden) betroffen.
Graf Erasmus von Wertheim verkauft ein Haus, einen Hof und eine Scheune in Lauda (Lauden), welche die alte kellerei genannt wird, für 100 Gulden an Konrad von der Capeln. Mit Wissen Herzogs Otto II. von Pfalz-Mosbach befreit er dieses Anwesen von allen Abgaben. Ein Vorkaufsrecht behält er sich vor.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Konrad Fuchsstadt (Fuchsstat) einige Abgaberechte für elf Gulden, welche die Mühle in Laudenbach am Main (Lautenbach am Main) betreffen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft etliche Zehnten, Zinsen, Güter und Rechte in der Stadt Lauda (Lauden) und Umgebung für 600 Gulden von den Brüdern Georg, Hans und Eberhard von Rosenberg (Rosenberg).
Bischof Lorenz von Bibra erwirbt von Hans von Rosenberg (Rosenberg) weitere Rechte in der Stadt Lauda (Lauden) und Umgebung.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Hans Schrautenbach (Schrautenbach) und Georg Esberger (Esperger) Zinsen und andere Gefälle in Arnstein (Arnstain). Von späterer Hand werden weitere Orte erwähnt: Mülbrechtshausen (Mulbrechshausen), Heugrumbach (Grumbach), Bettendorf (Betteldorff), Schraudenbach (Schrauttenbach), Gänheim (Gainhaim), Mühlhausen (Mulhausen) und Büchold (Buchilt).
Anselm von Eltershofen (Eltershoven) kauft von den Herren von Wichsenstein (Wichsenstain) einen Hof in Oberlauda (Oberlauden). Über die daraus resultierenden Verpflichtungen und Rechte (gerechtickait) einigt er sich mit der Gemeinde.
Bezüglich der gekauften Häuser in Oberlauda (Obernlauden) schließt Anselm von Eltershofen (Anshelm Eltershofen) einen Vertrag mit der Gemeinde.
Bischof Konrad von Bibra erlaubt Anselm von Eltershofen (Eltershofen), vier Häuser in Oberlauda (Oberlauden) zu kaufen. Diese Häuser darf er abbrechen und das Baumaterial behalten.