Bürgstadt wird als "Burgsted" genannt.
Es ist keine Marktrechtsverleihungsurkunde für Gößweinstein vorhanden. Die Anfänge gehen wohl auf das 15. Jahrhundert zurück. Im Jahr 1496 ist vom "Flecken Gößweinstein" die Rede.
Das Dorf Pleinfeld, rechts der Rezat entstanden, weitet sich über den Fluss hin aus und liegt an der immer stärker frequentierten Handelsstraße Augsburg-Weißenburg-Nürnberg. Gleichzeitig ist Pleinfeld Verwaltungsmittelpunkt des Amtes Sandsee.
Presseck hat als Kirchenort und Gerichtssitz im Bereich der Wildensteiner und Waldenfelser Grundherren bereits zentrale Bedeutung. Das Marktrecht des Ortes geht auf diese Zeit zurück.
Die wirtschaftliche Bedeutung von Euerdorf wird durch die Bestellung eines Amtskellers (= Amtsperson, welche die Naturalabgaben verwaltet) unterstrichen. Diese Amtsperson wird vom Domkapitel eingesetzt. Zu dieser Zeit wird in Euerdorf auch ein Dorf- und Zentgericht eingerichtet.
Die Zollern überschreiben im Mai des Jahres 1400 die Veste und das Amt Dachsbach als Leibgeding an Ulrich Haller dem Jungen, Cunz dem Heiden und Beatrix, der Gattin des Wyrich von Treutlingen, für insgesamt 5000 Gulden. Nachdem Beatrix im Jahr 1413 verfügt hat, dass bei der Loslösung 100 Gulden erlassen werden sollen, geschieht dies bald darauf.
In einem Vertrag, in dem die Brüder Johann III. und Friedrich VI., Burggrafen von Nürnberg, ihre Länder aufteilen, wird Johann unter seinen Besitzungen auch Schloss und Markt Wirsberg bestätigt. Hier wird Wirsberg erstmals als Markt aufgeführt.
Treuchtlingen wird erstmals Markt (oppidum) genannt.
Lichtenau ist erstmals als Markt fassbar.
Nordhalben erhält vom Bamberger Bischof Albrecht (von Wertheim) das Stadtrecht. Die Stadtrechtsverleihung soll die Nachteile seiner Grenzlage ausgleichen. Da der Ort nicht imstande ist, sich dauerhaft zur Stadt zu entwickeln, wird Stadtrecht vor 1584 wieder aberkannt.