Der Name des späteren Ortsteils Marktbergels "Weiler" (lat. Vicus) wird für eine Siedlung vor der Burg verwendet. Der Königshof befindet sich daher wohl bei Weiler. Weiler selbst gehört als Burgsiedlung zum Rechtsbereich des Königshofes.
Die beiden Ortsteile Weiler und Niederhofen gehören wohl zum Königsgut.
Einersheim gehört seit der Einteilung des Frankenreiches durch König Karl den Großen (ab 800 Kaiser) zum Iffgau, der vom Geschlecht der Mattonen verwaltet wird und deren Besitzerben scheinbar die Grafen zu Castell sind (die direkte Abkunft von diesem Geschlecht kann nicht bewiesen werden).
Es handelt sich bei Ermreuth wohl bereits unter den von und zu Egloffstein um ein freies Reichsgut.
In Heidenheim befindet sich ein Herrenhof, der südlich vom Areal der alten Römervilla am fließenden Wasser erbaut ist. Er wird von dem Germanen (Juthungenstamm) Heido aus dem freien Stand der Reiterkrieger bewirtschaftet. Aus solchen Reiterkriegern geht später der Landadel hervor. Mitglieder aus diesem Stand sind als Ortsadelige später auch in Heidenheim nachweisbar. Aus dem Personennamen Heido als Bestimmungswort und dem Grundwort -heim setzt sich der Ortsname zusammen (Erklärung: zum Heim eines Heido). Die mit Personennamen zusammengesetzten Ortsnamen zählen zu den ältesten deutschen Ortsnamen.
Das Kloster Fulda erhält 13 Mansen in Marktbergel ("Bergelen"). Die Verleihung, die entweder von Hausmeier Pippin oder Karl dem Großen ausging, umfasste zudem 220 Joche Land und Heu, einige Tiere sowie die Zuteilung einer Frau für Leinenarbeiten.
Zwischen der Gründung des Bistums Würzburg 741/42 und ca. 1000 überziehen die Würzburger Bischöfe ihre Diözese mit einem grobmaschigen Netz von Missions-, Groß- oder Urpfarreien. In dieses Urpfarrnetz gehört auch die alte Kilianspfarrei Wisaha-Pfarrweisach.
Aus der Lebensbeschreibung des Angelsachsen Wunibald, der einzigen und ersten schriftlichen Quelle über den damaligen Ort, wissen wir, dass bereits zu dieser Zeit eine Siedlung namens "Heidanheim" besteht. Wunibald soll an dieser Stelle ein Kloster errichten und kauft Heidenheim mit Zustimmung und Rat des Bischofs Willibald von Eichstätt zu seinem Eigenbesitz. Durch die Klostergründung ist Heidenheim "immun", d. h. von der weltlichen Gerichtsbarkeit ausgenommen.
Hahbrath schenkt im Falle seines Todes sein Eigen zu Geldersheim, Pfersdorf, Rheinfeld, Maßbach und Gochsheim mit zehn genannten Unfreien, ausgenommen zwei Hufen, dem Kloster Fulda. Die Datierung dieser Urkunde ist unklar, sie dürfte aber in dieser Zeit entstanden sein. Im Falle einer Frühdatierung stellt dies die Ersterwähnung Maßbachs dar.
Gerhoh, der Nachfolger des Eichstätter Bischofs Willibald, hebt das Kloster in Heidenheim auf und wandelt es in ein Säkularkanonikerstift um. Somit geht das bisherige Familienkloster Heidenheim aus dem Besitz der Familie Wunibald-Willibald-Walburga in den Besitz des Eichstätter Bischofs über. Dafür ist nicht mehr die gesamte Wirtschaftsfläche des ehemaligen Herrenhofs nötig, sodass der Bischof die Hälfte Heidenheims für die Eichstätter Bischofskirche zurückbehält. Die zweite Hälfte bleibt beim neugeschaffenen Kanonikerstift. Somit findet bereits jetzt eine besitzrechtliche, nicht räumliche Zweiteilung Heidenheims statt, die sich ein Jahrtausend lang halten soll: in ein kirchlich-klösterliches und in ein weltlich-markgräfliches Heidenheim. In dieser Zeit liegen auch die Wurzeln der späteren Heidenheimer Gerichte.