Die Thüngen verkaufen Büchold für 125.000 Gulden an Dietrich Echter von Mespelbrunn, um die von ihrem Vater geerbten Schulden tilgen zu können.
Kaiser Rudolf II. (HRR) bestätigt dem neuen Herrn von Büchold, Dietrich Echter von Mespelbrunn, Blutbann, Halsgericht und Asylrecht des Ortes. Das Recht, Juden anzusiedeln, geht allerdings nicht auf Dietrich über.
Ein Reichsgut in Marktbergel wird von Kaiser Rudolf II. (HRR) an Hans Wolf von Seckendorff verliehen.
In den Orten, welche im Lehensbrief von 1556 als würzburgische Lehen bezeichnet worden waren, lässt sich Freiherr von Krichingen als Bevollmächtigter des Hochstifts Würzburg die Erbhuldigung leisten, darunter auch in Helmstadt.
Die Herren von Maßbach verkaufen das Zentgericht in Maßbach an die Herren von Schaumberg, ausgenommen die Orte Maßbach und Volkershausen und das halbe Vogteigericht in Poppenlauer, für 7000 Gulden und 150 Gulden Gold.
Pfarrweisach gehört zur Zent Ebern, was aus der Eberner Zentsteinbeschreibung von 1599 hervorgeht.
Büchold ist mit Zäunen und Gräben umgeben. Die Kosten für die jährliche Instandhaltung trägt die Dorfgemeinschaft. Den baulichen Zustand der drei Tore auf den Straßen Richtung Heugrumbach, Sachserhof und Gauaschach stellt dagegen die Herrschaft sicher.
In Burgpreppach werden Juden angesiedelt. Ihr Schutzgeld ist Einnahmequelle für die Familie Fuchs. Die Juden tragen in den nächsten 250 Jahren dazu bei, dass Burgpreppach zu einem wirtschaftlichen Mittelpunkt für den oberen Haßgau wird.
Pfarrweisach erhält die Marktgerechtigkeit mit der Stadtrechtsverleihung.
Schnaittach muss jahrzehntelang um die Genehmigung von Jahrmärkten kämpfen. Vier Jahrmärkte, die der Bürgermeister bereits 1688 einfordert, werden erst 1701 von der Regierung genehmigt. Im Jahr 1716 wird ein weiterer Wochenmarkt genehmigt, der jedoch infolge von Krieg schnell wieder eingestellt wird.