Die Burg und das Dorf Rothenkirchen sind als bambergisches Burghutlehen im Besitz Ulrichs von Haßlach. Ulrich teilt den Besitz unter seinen vier Söhnen auf.
Im Bischofsurbar A heißt es, dass das Dorf "Steinpach" zu Bamberg gehört und ein Konrad Feulner dort sechs halbe Höfe, einen Fronhof und eine Mühle hat. Diese Nennung ist zugleich das erste urkundliche Auftreten Stammbachs.
Nachdem Aufkirchen sich wohl aus der öttingischen Pfandschaft hat befreien können, verpfändet König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) Aufkirchen dem Grafen Berthold von Graisbach um 2400 Pfund Heller.
Nach dem Tod des letzten Grafen von Truhendingen 1310 teilen seine beiden Schwiegersöhne Graf Berthold von Graisbach und Graf Heinrich von Schaunberg die Herrschaft Truhendingen, zu der auch Berolzheim gehört, zu gleichen Teilen. Einzelne Güter werden nicht aufgezählt.
Bis zu diesem Jahr übt das Kloster Münsterschwarzach das Patronatsrecht über die Pfarrei Einersheim aus. Im Jahr 1325 verschenkt das Kloster sein Patronatsrecht an das Würzburger Domkapitel.
Nach dem Tod des Eichstätter Bischofs Gebhard III. (von Graisbach) und dem Aussterben des Geschlechts der Grafen von Graisbach zieht König Ludwig IV. der Bayer (ab 1328 Kaiser HRR) die Grafschaft als Reichslehen ein. Aufkirchen wird damit pfandfrei.
Die Brüder Rudolf von Wertheim, Domherr zu Würzburg, und Graf Rudolf von Wertheim willigen ein, dass ihre Tante vierzehn Bauernhöfe im Dorf Helmstadt dem Stift Holzkirchen schenkt.
Konrad und Gottfried von Hohenlohe übergeben dem Augustinerhof in Rebdorf den Kirchensatz der Pfarrei in Pfofeld auf die Bitte des Ritters Konrad von Absberg. Im Gegenzug dafür soll die Kirche in Absberg eine Pfarrei sein, mit dessen Kirchensatz Konrad von Absberg und seine Erben belehnt werden sollen.
Konrad von Absberg bestätigt, dass er und seine Frau die Pfarrei in Absberg, ein Drittel des großen Zehnten und zwei Drittel des kleinen Zehnten an Konrad und Gottfried von Hohenlohe aufgegeben haben und von diesen als Lehen erhalten haben.
Die Nürnberger Burggrafen erhalten für Marktbergel von Kaiser Ludwig IV. dem Bayer (HRR) Stadt-, Markt- und Befestigungsrecht sowie das Blutgericht.