Die sich in Ludwigschorgast befindliche Burg ist im älteren Bamberger Bischofsurbar als bischöflich eingetragen.
Im Bischofsurbar A heißt es, dass das Dorf "Steinpach" zu Bamberg gehört und ein Konrad Feulner dort sechs halbe Höfe, einen Fronhof und eine Mühle hat. Diese Nennung ist zugleich das erste urkundliche Auftreten Stammbachs.
Nachdem Aufkirchen sich wohl aus der öttingischen Pfandschaft hat befreien können, verpfändet König Ludwig IV. (ab 1328 Kaiser HRR) Aufkirchen dem Grafen Berthold von Graisbach um 2400 Pfund Heller.
Nach dem Tod des letzten Grafen von Truhendingen 1310 teilen seine beiden Schwiegersöhne Graf Berthold von Graisbach und Graf Heinrich von Schaunberg die Herrschaft Truhendingen, zu der auch Berolzheim gehört, zu gleichen Teilen. Einzelne Güter werden nicht aufgezählt.
Bis zu diesem Jahr übt das Kloster Münsterschwarzach das Patronatsrecht über die Pfarrei Einersheim aus. Im Jahr 1325 verschenkt das Kloster sein Patronatsrecht an das Würzburger Domkapitel.
Nach dem Tod des Eichstätter Bischofs Gebhard III. (von Graisbach) und dem Aussterben des Geschlechts der Grafen von Graisbach zieht König Ludwig IV. der Bayer (ab 1328 Kaiser HRR) die Grafschaft als Reichslehen ein. Aufkirchen wird damit pfandfrei.
Die Brüder Rudolf von Wertheim, Domherr zu Würzburg, und Graf Rudolf von Wertheim willigen ein, dass ihre Tante vierzehn Bauernhöfe im Dorf Helmstadt dem Stift Holzkirchen schenkt.
Konrad und Gottfried von Hohenlohe übergeben dem Augustinerhof in Rebdorf den Kirchensatz der Pfarrei in Pfofeld auf die Bitte des Ritters Konrad von Absberg. Im Gegenzug dafür soll die Kirche in Absberg eine Pfarrei sein, mit dessen Kirchensatz Konrad von Absberg und seine Erben belehnt werden sollen.
Konrad von Absberg bestätigt, dass er und seine Frau die Pfarrei in Absberg, ein Drittel des großen Zehnten und zwei Drittel des kleinen Zehnten an Konrad und Gottfried von Hohenlohe aufgegeben haben und von diesen als Lehen erhalten haben.
Im Jahr 1328 erwirkt der Ortsherr Burggraf Friedrich IV. von Nürnberg von Kaiser Ludwig IV. dem Bayern (HRR) das Stadt- und Marktrecht für Roßtal. Theoretisch bleibt das Stadtprädikat bis 1821 erhalten. Es wird 1355 nochmals bestätigt, jedoch wird keine (dauerhafte) Mauer errichtet, weshalb der Ort vor 1420 wieder zum Dorf gemacht wird. Somit erhält Roßtal statt des Stadtgerichts ein Ehaftgericht. Zudem besteht ein Stock- und Halsgericht, dessen "Bann- oder Blutrichter" der Roßtaler Amtsrichter ist.