Georg von Guttenberg pfändet für 1600 Gulden die Ämter Kupferberg, Marktleugast und Marktschorgast.
Im Zusammenhang mit der Marktrechtsverleihung wird für Randersacker auch ein Dienstsiegel angeschafft. Darauf ist St. Stephanus zu sehen. Siegelführer sind Rat und Gemeinde von Randersacker.
Die Pfarrei Burghaslach ist eine altcastellsche und nicht eine von Hohenlohe herrührende Patronatspfarrei. Sie wird, als sich die Grafen von Castell zum Protestantismus bekennen, ebenfalls reformiert.
Auerbach wird von der Kurpfalz zurückerobert und gehört in der Folgezeit ab 1410 zum Teilherzogtum Neumarkt-Neunburg, ab 1499 zum Fürstentum der Oberen Pfalz (in Bayern), mit dem Auerbach später im Kurfürstentum Bayern aufgeht.
Da die Zollern immer mehr Einfluss gewinnen, drängen sie das Landgericht Auerbach immer weiter zurück. Das Hochgericht Plech wird dem Amt Böheimstein/Pegnitz zugeschlagen.
König Wenzel IV. belehnt die Witwe Barbara des 1392 verstorbenen Niklas I. Muffel mit dem zweiten Halbteil und der halben Veste Eschenau.
Die Hälfte von Ermreuth geht von den Herren von Egloffstein an Barbara Muffel, Ehefrau des Eschenauer Gutsherrn und Nürnberger Patriziers Niklas I. Muffel über. Die andere Hälfte geht an den Nürnberger Lorenz Pirckheimer und von diesem an dessen Schwager Peter von Watt über.
Im Salbuch gibt es einige Details, die anzeigen, dass Heidenheim eine stadtähnliche Verfassung hat: Es ist von Bürgern die Rede; der Ort besitzt ein eigenes Rathaus; es wird ein so genanntes Ungeld erhoben, eine Art Getränkesteuer, die meist in den Städten dazu diente, den Bau einer Mauer zu finanzieren; es gibt eine ungewöhnlich hohe Zahl von zehn Jahrmärkten, doch steht diese in Zusammenhang mit dem Kloster; es ist ein Marktplatz vorhanden mit Marktbrunnen; die Marktverfassung kommt einer Stadtverfassung sehr nahe (die zwölf Mitglieder des Rates sind frei gewählt und aus diesem Rat kommen die beiden Bürgermeister). Heidenheim bleibt trotzdem ein Markt, da die meisten dieser Vorrechte an das Kloster gebunden sind. Die genannten Privilegien kennzeichnen Heidenheim immerhin als Ort mit höherer Zentralität - nicht nur in religiöser, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Die Zollern überschreiben im Mai des Jahres 1400 die Veste und das Amt Dachsbach als Leibgeding an Ulrich Haller den Jungen, Cunz den Heiden und Beatrix, der Gattin des Wyrich von Treutlingen, für insgesamt 5000 Gulden.
Berolzheim gehört zum markgräflichen Oberamt Hohentrüdingen. Im Jahr 1404 wird das Amt Hohentrüdingen mit Heidenheim dem Burggrafen von Nürnberg durch Kauf als volles Eigentum überlassen. Damit geht die Landeshoheit auf die Burggrafen, spätere Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, über. Die Herrschaft Hohentrüdingen war bereits seit 1353 an die Burggrafen von Nürnberg verpfändet.