Die Herrschaft Wellheim ist seit Beginn des 15. Jahrhunderts im Besitz der Markgrafen von Ansbach und wird von diesen nacheinander an die Herren von Helfenstein und die Grafen von Öttingen-Baldern verliehen. Letztere geben 1681 die Herrschaft gegen eine Abfindung auf.
Auerbach wird von der Kurpfalz zurückerobert und gehört in der Folgezeit ab 1410 zum Teilherzogtum Neumarkt-Neunburg, ab 1499 zum Fürstentum der Oberen Pfalz (in Bayern), mit dem Auerbach später im Kurfürstentum Bayern aufgeht.
Im 15. Jahrhundert bestimmen die Würzburger Bischöfe einen Rattelsdorfer Einwohner als Zentgraf über das Gericht. Zum Gericht gehören zusätzlich noch 16 Schöffen.
Fürstbischof Rudolph II. (von Scherenberg) löst 1469 die Vogtei und das Gericht in Sulzfeld ein. Im Widerspruch dazu heißt es im Saalbuche von 1498/1595, Sulzfeld gehöre schon in alter Zeit zum Oberamt, zur Zent und Kellerei Kitzingen. In Sulzfeld selbst ist von einer Vogtei weiter nichts bekannt.
Da die Zollern immer mehr Einfluss gewinnen, drängen sie das Landgericht Auerbach immer weiter zurück. Das Hochgericht Plech wird dem Amt Böheimstein/Pegnitz zugeschlagen.
König Wenzel IV. belehnt die Witwe Barbara des 1392 verstorbenen Niklas I. Muffel mit dem zweiten Halbteil und der halben Veste Eschenau.
Presseck hat als Kirchenort und Gerichtssitz im Bereich der Wildensteiner und Waldenfelser Grundherren bereits zentrale Bedeutung. Das Marktrecht des Ortes geht auf diese Zeit zurück.
Im Salbuch gibt es einige Details, die anzeigen, dass Heidenheim eine stadtähnliche Verfassung hat: Es ist von Bürgern die Rede; der Ort besitzt ein eigenes Rathaus; es wird ein so genanntes Ungeld erhoben, eine Art Getränkesteuer, die meist in den Städten dazu diente, den Bau einer Mauer zu finanzieren; es gibt eine ungewöhnlich hohe Zahl von zehn Jahrmärkten, doch steht diese in Zusammenhang mit dem Kloster; es ist ein Marktplatz vorhanden mit Marktbrunnen; die Marktverfassung kommt einer Stadtverfassung sehr nahe (die zwölf Mitglieder des Rates sind frei gewählt und aus diesem Rat kommen die beiden Bürgermeister). Heidenheim bleibt trotzdem ein Markt, da die meisten dieser Vorrechte an das Kloster gebunden sind. Die genannten Privilegien kennzeichnen Heidenheim immerhin als Ort mit höherer Zentralität - nicht nur in religiöser, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht.
Die Stadt Nürnberg ist durch den Besitz einiger ihrer Bürger in Lonnerstadt über 200 Jahre in der Lage, die Geschicke des Ortes maßgeblich zu beeinflussen. Während dieser Zeit erwirbt die Reichsstadt das Pfarrrecht der Lonnerstädter Kirche, führt die Reformation im Dorf ein und verteidigt sie schließlich gegen den gegenreformatorischen Eifer der benachbarten Fürstbischöfe. Außerdem nimmt sie Einfluss auf das Schulwesen, erhebt und kassiert Steuern und richtet über hiesige Straftäter in niederen "Hadersachen" durch sein "Fünfergericht". Dabei kommt es allerdings immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten nicht nur mit anderen fränkischen "Großmächten", sondern auch mit einheimischen Grundherren, die sich wohl öfters vom Rat der Stadt in ihren eigenen Rechten beschnitten fühlen.
Der große Einfluss der Reichsstadt Nürnberg auf Lonnerstadt wird eingeleitet durch den Nürnberger Patrizier Heinrich Rum(m)el, der 1403 zusammen mit großen Teilen Lonnerstädter Grund und Boden. Aus dem Besitz von Hans von Vestenberg erwirbt er auch den hiesigen Burgstall.