Es ist keine Marktrechtsverleihungsurkunde für Gößweinstein vorhanden. Die Anfänge gehen wohl auf das 15. Jahrhundert zurück. Im Jahr 1496 ist vom "Flecken Gößweinstein" die Rede.
Die Ganerben vom Rothenberg treffen sich einmal jährlich zu einem Konvent in Schnaittach oder auf dem Rothenberg, um die gemeinsamen Angelegenheiten zu besprechen. Die eigentliche Gewalt liegt bei dem von den Ganerben eingesetzten Burggrafen.
Die Pfarrei Burghaslach ist eine altcastellsche und nicht eine von Hohenlohe herrührende Patronatspfarrei. Sie wird, als sich die Grafen von Castell zum Protestantismus bekennen, ebenfalls reformiert.
Fürstbischof Rudolph II. (von Scherenberg) löst 1469 die Vogtei und das Gericht in Sulzfeld ein. Im Widerspruch dazu heißt es im Saalbuche von 1498/1595, Sulzfeld gehöre schon in alter Zeit zum Oberamt, zur Zent und Kellerei Kitzingen. In Sulzfeld selbst ist von einer Vogtei weiter nichts bekannt.
Der Sitz des Gerichts für den Hochgerichtsbezirk Sandsee muss bis ins 15. Jahrhundert die Burg Sandsee gewesen sein. Im 15. Jahrhundert wird der Markt Pleinfeld zum Gerichtsort erhoben.
Nach nur einem Jahr verlieren die Burggrafen Johann und Friedrich zu Nürnberg ihren Besitz über Speckfeld und Einersheim wieder. Der Bamberger Bischof Albrecht (von Wertheim) verleiht seine Hälfte des Schlosses an Graf Leonhard zu Castell.
Nach und nach wächst die Dorfgemeinschaft durch Hereinnahme neuer Besitzer zu einer festen, geschlossenen Erbgemeinschaft zusammen. Diese ist entschlossen, auf ungeteiltem Erbe zusammenzuleben und den gemeinsamen Besitz zu schützen und zu verteidigen. Die Ganerbenschaft Trappstadt bleibt bis zum Zerfall des Alten Reiches bestehen.
Die Stadt Nürnberg ist durch den Besitz einiger ihrer Bürger in Lonnerstadt über 200 Jahre in der Lage, die Geschicke des Ortes maßgeblich zu beeinflussen. Während dieser Zeit erwirbt die Reichsstadt das Pfarrrecht der Lonnerstädter Kirche, führt die Reformation im Dorf ein und verteidigt sie schließlich gegen den gegenreformatorischen Eifer der benachbarten Fürstbischöfe. Außerdem nimmt sie Einfluss auf das Schulwesen, erhebt und kassiert Steuern und richtet über hiesige Straftäter in niederen "Hadersachen" durch sein "Fünfergericht". Dabei kommt es allerdings immer wieder zu Kompetenzstreitigkeiten nicht nur mit anderen fränkischen "Großmächten", sondern auch mit einheimischen Grundherren, die sich wohl öfters vom Rat der Stadt in ihren eigenen Rechten beschnitten fühlen.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Amt Hiltenburg und hat, wie einige andere Orte auch, je zwei Heu- und Erntewagen zu Hand- und Spanndiensten zu stellen.
Die Zollern überschreiben im Mai des Jahres 1400 die Veste und das Amt Dachsbach als Leibgeding an Ulrich Haller dem Jungen, Cunz dem Heiden und Beatrix, der Gattin des Wyrich von Treutlingen, für insgesamt 5000 Gulden. Nachdem Beatrix im Jahr 1413 verfügt hat, dass bei der Loslösung 100 Gulden erlassen werden sollen, geschieht dies bald darauf.