Es kommt zu einer Reihe von Schenkungen von Euerdorfer Land aus dem Besitz des Klosters Echternach an das Kloster Fulda.
Gerhoh, der Nachfolger des Eichstätter Bischofs Willibald, hebt das Kloster in Heidenheim auf und wandelt es in ein Säkularkanonikerstift um. Somit geht das bisherige Familienkloster Heidenheim aus dem Besitz der Familie Wunibald-Willibald-Walburga in den Besitz des Eichstätter Bischofs über. Dafür ist nicht mehr die gesamte Wirtschaftsfläche des ehemaligen Herrenhofs nötig, sodass der Bischof die Hälfte Heidenheims für die Eichstätter Bischofskirche zurückbehält. Die zweite Hälfte bleibt beim neugeschaffenen Kanonikerstift. Somit findet bereits jetzt eine besitzrechtliche, nicht räumliche Zweiteilung Heidenheims statt, die sich ein Jahrtausend lang halten soll: in ein kirchlich-klösterliches und in ein weltlich-markgräfliches Heidenheim. In dieser Zeit liegen auch die Wurzeln der späteren Heidenheimer Gerichte.
Der Ort, der nach dem Fluß fränkische Saale benannt ist, wird erstmals urkundlich erwähnt. Das Kloster Fulda soll im Falle des Todes Botos sein Eigentum im Ort Saal durch Hluto und Hruadhere erhalten.
Gräfin Reginswint (Reginsuint) übergibt "Biergila" (= Bergel) dem Kloster Fulda.
Altfried und seine Gattin Folrat veräußern im Falle ihres Todes ein Drittel ihrer Besitzungen in Rannungen und Maßbach und dazu den Erbteil von Altfrieds Vater. Dazu kommen noch selbst erworbene Güter in Giusunga in der Markung Pfersdorf und 49 genannte Unfreie. Im Falle einer Spätdatierung der Urkunde Hahbraths (zwischen 776 und 796) stellt dies die Ersterwähnung Maßbachs dar. Maßbach wird zu dieser Zeit dem Grabfeldgau zugeordnet.
Frickenhausen befindet sich seit einer Fehde zwischen den Babenbergern und dem König bis 1803 als Lehen im Besitz Würzburgs.
Das Hochstift Würzburg erhält Besitz in Saal von Amalbirg geschenkt.
Der Besitz des Klosters Fulda in Saal wird durch zusätzliche Schenkungen erweitert.
Wachenroth wird erstmals urkundlich erwähnt. Ein Graf Ezzilo schenkt unter anderem Besitzungen in Gutenstetten, Lonnerstadt, Wachenroth, Sambach und Steppach an das Kloster Fulda.
In zehn Schenkungsurkunden an das Kloster Fulda wird Schondra erwähnt. In einer Urkunde von 830 wird Schondra als Zentralort einer eigenen Mark, der Mark Schondra erwähnt. Diese Mark wird in einer Urkunde vom 17.6.1830 als zum Saalegau gehörig bezeichnet.