Johann Christoph Muffel stirbt kinderlos. Er wird im Katharinenkloster in Nürnberg begraben, welchem er auch sein Viertel an Eschenau im Schätzwert von 10000 Gulden testamentarisch überlässt. Nürnberg lässt nach seinem Tod eine Hypothek in Höhe der 10000 Gulden auf den zweiten Halbteil an Eschenau errichten, die von allen folgenden Besitzern dieses Halbteils mit übernommen werden muss.
Die Herren von Rosenbach erwerben den Besitz der Herren von Hatzfeld in Maßbach für 55000 Gulden.
Küps ist ein Rittergut, zu dem eine limitierte Zent gehört. Für diese Zent besteht wiederum eine Auslieferungspflicht an die Zent Weismain.
Durch einen Concessionsbrief des Bamberger Fürstbischofs Adam Friedrich (von Seinsheim) wird Gößweinstein das Recht verliehen, jährlich 26 Viehmärkte abzuhalten.
Die ehemalige Frauenkirche in Sommerhausen wird auf Befehl der Grafen von Limpurg in ein Waisenhaus umgebaut.
Am Ende des Alten Reiches sind alle Anwesen des Marktes Bibart würzburgisch.
Unter Rudolf Franz Erwein von Schönborn setzt eine rege Bautätigkeit in Wiesentheid ein. Das Schloss in seiner gegenwärtigen Gestalt, die Kirche, das neue Pfarrhaus, die erweiterte Kreuzkapelle, das Rathaus, die Apotheke und die Amtshäuser in der Kanzleistraße entstehen unter seiner Regierung. Große Künstler wie der Baumeister Balthasar Neumann werden in dieser Zeit nach Wiesentheid berufen. Für die umgebenden Orte, die nicht zur Herrschaft gehören, wird Wiesentheid ein kultureller und wirtschaftlicher Mittelpunkt.
Die hatzfeldischen Untertanen geben im Durchschnitt jährlich 235 Gulden Rittersteuer, die Schaumbergischen 120 Gulden und die Würzburger 437 Gulden. Gemessen an der Einwohnerzahl müssen die Würzburger Untertanen die meisten Steuern bezahlen.
Zur Fraischgerichtsbarkeit Altensteins gehören einige zentfreie Häuser in Pfarrweisach.
Nach dem kinderlosen Tod Graf Johann Ottos von Dernbach im Jahr 1697 heiratet seine Witwe ihren Vetter, den Reichsgrafen Rudolf Franz Erwein von Schönborn. Ihre testamentarische Schenkung von 1704 macht Wiesentheid endgültig zu gräflich-schönbornschem Besitz.