Burgpreppach wird auf Antrag der Herrschaft Fuchs vom Würzburger Fürstbischof Johann Philipp (von Greiffenclau zu Vollraths) zum Markt erhoben. Burgpreppach hat das Recht zur Abhaltung von zwei großen und vier kleineren Märkten im Jahr. Die beiden großen Märkte finden am Sonntag Occuli (3. Fastensonntag) und am ersten Sonntag im Oktober, dem späteren Kirchweihfest statt. Die vier kleineren Märkte finden an Fastnacht, am Montag nach Palmsonntag, an Johanni und an Michaeli statt.
Die Herren von Rosenbach erwerben den Besitz der Herren von Hatzfeld in Maßbach für 55000 Gulden.
Küps ist ein Rittergut, zu dem eine limitierte Zent gehört. Für diese Zent besteht wiederum eine Auslieferungspflicht an die Zent Weismain.
Durch einen Concessionsbrief des Bamberger Fürstbischofs Adam Friedrich (von Seinsheim) wird Gößweinstein das Recht verliehen, jährlich 26 Viehmärkte abzuhalten.
Die ehemalige Frauenkirche in Sommerhausen wird auf Befehl der Grafen von Limpurg in ein Waisenhaus umgebaut.
Am Ende des Alten Reiches sind alle Anwesen des Marktes Bibart würzburgisch.
Unter Rudolf Franz Erwein von Schönborn setzt eine rege Bautätigkeit in Wiesentheid ein. Das Schloss in seiner gegenwärtigen Gestalt, die Kirche, das neue Pfarrhaus, die erweiterte Kreuzkapelle, das Rathaus, die Apotheke und die Amtshäuser in der Kanzleistraße entstehen unter seiner Regierung. Große Künstler wie der Baumeister Balthasar Neumann werden in dieser Zeit nach Wiesentheid berufen. Für die umgebenden Orte, die nicht zur Herrschaft gehören, wird Wiesentheid ein kultureller und wirtschaftlicher Mittelpunkt.
Die hatzfeldischen Untertanen geben im Durchschnitt jährlich 235 Gulden Rittersteuer, die Schaumbergischen 120 Gulden und die Würzburger 437 Gulden. Gemessen an der Einwohnerzahl müssen die Würzburger Untertanen die meisten Steuern bezahlen.
Zur Fraischgerichtsbarkeit Altensteins gehören einige zentfreie Häuser in Pfarrweisach.
Nach dem kinderlosen Tod Graf Johann Ottos von Dernbach im Jahr 1697 heiratet seine Witwe ihren Vetter, den Reichsgrafen Rudolf Franz Erwein von Schönborn. Ihre testamentarische Schenkung von 1704 macht Wiesentheid endgültig zu gräflich-schönbornschem Besitz.