Der Bischof von Würzburg Heinrich I. ist Ortsherr in Burgsinn.
Nach einer Überlieferung des Klosters Fulda soll Graf Ezzilo (Heinrich) der fuldenser Abtei des Bonifatius die in der "Slawengegend" gelegenen Dörfer Tutenstete, Lonrestat, Wachenrode, Sampach und Stetebach vermacht haben.
Lonnerstadt gehört dem Radenzgau an und kommt später unter das Landkapitel Schlüsselfeld, dem letztendlich ein Drittel des Marktes Lonnerstadt gehört.
Das Plecher Gericht entsteht bald nach dem Übergang dieses Landstriches an das neugegründete Bistum Bamberg.
Die Gaugrafen von Hohenlohe haben Besitzungen in "Gaulichesheim" (= Gelchsheim).
Es entwickelt sich eine blutige Fehde zwischen dem Grafen des Grabfeldes Gozwin und dem Grafen Hermann von Habsberg um den gößweinsteiner Besitz.
Die Bischöfe von Eichstätt zählen zu den bedeutendsten Grundherren in Arberg. Soweit nachvollziehbar, gehört Arberg im Zeitraum des gesamten Hochmittelalters zum Territorium der Fürstbischöfe (bis 1802).
Die Besitzverhältnisse in Schondra haben sich folgendermaßen gefestigt: Zwei Freihöfe, die Schildecker Höfe, die Thulbaer Höfe und die Würzburger Höfe.
Wachenroth ist im Besitz des Markgrafen Heinrich von Schweinfurt.
Heroldsberg ist mitsamt dem Gebiet zwischen Schwabach und Regnitz "unmittelbares Reichsgut", d. h. es ist Eigentum des Reiches und wird durch kaiserliche Ministeriale verwaltet.