Die Grafen von Castell verdrängen andere kleine Herrschaften wie Seckendorf, Hohenlohe, Heytingsfeld, Truchsess und andere. Allerdings haben die Klöster Ebrach, Schwarzach und Heidenfeld, der Deutschorden und der Markgraf von Brandenburg-Ansbach Besitzungen in Großlangheim.
Die Ritterfamilie der Flieger ("Flyger") sind die ersten urkundlich nachweisbaren Besitzer von Burgpreppach.
Der Ort Sommerhausen wird im 14. Jahrhundert mehrmals verpfändet: 1301, 1306, 1310, 1312, 1343, 1356.
Zwischen Bamberg und Brandenburg gibt es ständig Streit um die Absängermühle in Stammbach. Es gibt viele Differenzakten und der Konflikt um die Mühle wird sogar bis vor das Reichskammergericht getragen.
Das Kleinterritorium der Herren von Sparneck mit seinen Dörfern Sparneck, Weißdorf, Bug, Hallerstein, Zell und mehreren kleinen Orten ist seit 1356 böhmisches Kronlehen.
Treuchtlingen wird unter den Brüdern Ulrich und Wirich von Treuchtlingen in zwei Hälften unterteilt.
Im 14. Jahrhundert ist nur ein Fronhof als bischöflicher Besitz in Pretzfeld nachweisbar (1323/28). Der Hof bleibt als bischöfliches Lehen in den Händen des Geschlechts von Wiesenthau. Erst in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erweitert sich der bischöfliche Grundbesitz zunehmend.
Ohne dass eine förmliche Besitzübertragung bekannt ist, müssen die Grafen von Truhendingen (Wassertrüdingen, später Hohentrüdingen) und nach dem Aussterben ihres trüdingischen Zweiges im Jahr 1311 die Burggrafen von Nürnberg und späteren Markgrafen von Brandenburg-Ansbach in den Besitz des ehemals bischöflichen Teils von Heidenheim gekommen sein - sicherlich mit Hilfe der Vogteirechte über die bischöflichen Güter. Denn im burggräflichen Urbar aus der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts ist der gesamte ehemals eichstättische Besitz in Heidenheim als burggräfliches Eigentum aufgeführt.
Das Bistum Würzburg verpfändet mehrmals Markt und Amt Bibart. Letzteres war als Halsgerichtsbezirk Nachfolger der abgetrennten Zent Schopfenlohe. Im Jahr 1334 wird Bibart erstmals als Markt erwähnt.
In Zapfendorf lassen sich die Herrschaftsrechte von fünf Herren ausmachen: Das Hochstift Bamberg, die Truhendinger, das Hochstift Würzburg, die Domprobstei Bamberg und eine ganze Reihe sich in der Folge rasch ablösende Besitzer des Reuthzehnts (die Grafen von Hohenlohe, die Bamberger Geschlechter der Mewer, Wolfer, Kauler, Juspier, Braun, Haller und Meldier).